Hallo,
jetzt ist die Antwort wohl schon zu spät. Ich glaube, ich hatte damals eine Antwort erstellt und habe den Computer dann runtergefahren, ohne sie abzuschicken.
Rechtlich ist es so geregelt, dass derjenige, der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung der Abrechnung in der Eigentümerversammlung als Eigentümer beim Grundbuchamt eingetragen ist, die Abrechnung bekommt. (Das bedeutet, dass man für die Zahlung des Hausgeldes der Eigentümergemeinschaft gegenüber auch nach Kaufpreiszahlung noch solange haftet, bis das Objekt im Grundbuch umgeschrieben ist.) Auch ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist, der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet, die Nachzahlungen zu leisten bzw. berechtigt, ein Guthaben in Empfang zu nehmen. Im Innenverhältnis der Kaufparteien untereinander sind diese aber zur Abrechnung untereinander verpflichtet, da ja „Nutzen und Lasten“ der Wohnung ab dem Tag der Kaufpreiszahlung auf den neuen Eigentümer übergehen.
Dem Mieter gegenüber ist der Alteigentümer für einen Zeitraum abrechnungspflichtig, wenn er während des gesamten Abrechnungszeitraums Eigentümer war; der neue Eigentümer ist dem Mieter gegenüber, soweit ich weiß, für das neue Jahr zuständig, muss es aber mit dem Alteigentümer abrechnen.
Die Finanzämter wissen das eigentlich, und der Nachweis ist ja auch nicht so schwer, dass Ihnen selbst diese Ausgaben entstanden sind - deshalb dürfte es unerheblich sein, an wen die Abrechnung adressiert ist.
Um ggf. eine saubere Trennung zu ermöglichen, sollte man auf jeden Fall bei der Wohnungsübergabe eine Sonderablesung der Heizkosten und der Wasseruhren machen wie bei einem Mieterwechsel. Man kann dann - in der Regel gegen ein Extra-Entgelt - eventuell den Verwalter bitten, eine zusätzliche Unter-Abrechnung nur für diesen Zeitraum zu machen.
Eine andere Lösung, die ich jetzt mit einem Käufer vereinbart habe, wo der Besitz der Wohnung am 15. Dezember übergegangen ist, war, dass ich selbst nur die hälftige Kaltmiete für den Monat Dezember, abzüglich der hälftigen Hausgeld-Eigentümerkosten laut Wirtschaftsplan (Verwalterhonorar/Instandhaltung) für den Monat Dezember dem neuen Eigentümer überwiesen habe, die vom Mieter gezahlte Nebenkostenpauschale für den Dezember aber selbst ganz behalten habe (und den auf den Mieter umlegbaren Anteil des Hausgeldes für Dezember laut Wirtschaftsplan selbst für den ganzen Dezember bezahlt habe) und vereinbart habe, dass ich selbst für das ganze Jahr 2012 die Abrechnung mit dem Mieter noch mache (die Abrechnung muss mir der neue Eigentümer dann auch weiterleiten, die bekomme ich von der Hausverwaltung nicht).