Hallo,
angenommen, ein Eigentümerwechsel hat bei einer Mietwohnung stattgefunden, was ist zu tun?
Frage: Angenommen, der neue Eigentümer möchte einen neuen Mietvertag mit den früheren Optionen ausfertigen, worauf sollte der Mieter achten bzw. muß überhaupt ein neuer Mietvertag ausgefertigt werden?
Frage: Wie erfährt der Mieter von einem Wechsel der Zuständigkeit, bzw. von einem Wechsel der (verbindlichen) Bankverbindung für die Zahlung der Miete (Nachweis) ?
Netten Gruß
Silberrücken
Hallo,
angenommen, ein Eigentümerwechsel hat bei einer Mietwohnung
stattgefunden, was ist zu tun?
vom mieter eigentlich nichts. doch, warte: vermutlich muss der dauerauftrag für die mietzahlung angepasst werden.
Frage: Angenommen, der neue Eigentümer möchte einen neuen
Mietvertag mit den früheren Optionen ausfertigen, worauf
sollte der Mieter achten bzw. muß überhaupt ein neuer
Mietvertag ausgefertigt werden?
nein, es muss kein neuer mietvertrag ausgestellt werden. wenn der vermieter einen neuen vertrag will, dann sollte der mieter drauf achten, dass die konditionen identisch bleiben (oder für ihn besser natürlich). aber der mieter muss nicht drauf eingehen.
Frage: Wie erfährt der Mieter von einem Wechsel der
Zuständigkeit, bzw. von einem Wechsel der (verbindlichen)
Bankverbindung für die Zahlung der Miete (Nachweis) ?
meist per post durch den vermieter. egal von welchem.
Je nach bisheriger Mietdauer verkürzt sich dann aber
möglicherweise eine bereits ersessene Kündigungsfrist.
Nicht nur je nachdem, sondern sogar auf jeden Fall. Zumindest rutscht man nämlich zu einem späteren Zeitpunkt als bisher in die nächst längere Frist, schon das ist ein Nachteil, auch wenn er sich im Moment vielleicht noch nicht auswirken würde - in ein, zwei Jahren täte er es. Und das dürfte fast sicher auch der Hintergedanke des neuen Vermieters sein. Sonst fällt mir nämlich nichts ein, weshalb man einen Vertrag mit identischen Konditionen nicht einfach nur übernehmen, sondern neu ausfertigen möchte. Ach so, doch: Um eine unwirksame Klausel durch eine für den Mieter vermeintlich günstigere, aber dafür wirksame zu ersetzen. „Früher standen da fixe Renovierungsfristen, das ist doch aber nicht sachgerecht. So gut wie Sie die Wohnung offenkundig in Schuss halten, genügt es, wenn wir reinschreiben…“
Wenn neuer Vertrag, dann also nur mit der einzigen Änderung „Auf die Dauer des Mietverhältnisses wird die Zeit seit dem … angerechnet.“ Wenn der neue Vermieter da nachdenklich wird, weiß man, wo der Hase im Pfeffer liegt.