hallo,
wenn man in einer wohnung wohnt bei der sich durch den verkauf der eigentümer gewechselt hat, muss man da iwas befüchten? sprich kann der neue besitzer den mietvertrag ändern (wie zb tierhaltung etc.), mietpreis ändern oder der gleichen?
lg andrea
Hallo, nein, der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag.
na das ist ja dann schonmal gut zu lesen…
lt. bgb bticht kauf die miete nicht, umsonst gefürchtet!
Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Vermieter über. Der kann, genauso wie der Vorvermieter, z.B. wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis kündigen, eine erteilte Genehmigung zur Tierhaltung (Katzen/Hunde) begründet widerrufen, Mietanpassungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vornehmen etc.! Im Übrigen ändert sich für Sie durch einen Wohnungsverkauf zunächst einmal nichts an dem bestehenden Mietvertrag.
Hi… Nein darf er nicht er ist rechtsnachfolger… einzig allein was er machen kann er kann Eigenbedarf anmelden. Dieser muß jedoch auch angetreten werden, sonst macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Gruß Peter