Liebe Wissende,
muss eine Hausverwaltung in der Rechtsform eines Einzelunternehmens den Wohnungseigentuemern mitteilen, wenn der Eigentuemer der Hausverwaltung gewechselt hat?
Vielen Dank
Anabel
Liebe Wissende,
muss eine Hausverwaltung in der Rechtsform eines Einzelunternehmens den Wohnungseigentuemern mitteilen, wenn der Eigentuemer der Hausverwaltung gewechselt hat?
Vielen Dank
Anabel
Hallo Anabel,
aus dem Bauch heraus sage ich JA. Der Eigentümer muß ja auch dem Verwalter einen Eigentumswechsel melden, und das Verhältnis Eigentümer - Hausverwaltung beruht auf einem Vertrag. Wenn ein Vertragspartner wechselt oder sich andere signifikante Vertragspunkte ändern, besteht zudem m.E. meistens ein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße
Uta
Hallo,
aus dem Bauch heraus sage ich JA.
Ich sage - als Laie ebenfalls aus dem Bauch heraus - NEIN.
Stell Dir mal vor, es wäre eine AG als Hausverwaltung. Muss das dann auch jedesmal gemeldet werden, wenn jemand eine Aktie verkauft hat?
Die Hauseigentümer haben einen Vertrag mit der VerwaltungsFIRMA, nicht mit dem Besitzer derselben. Genauso wie in tausenden anderen Fällen, bei denen auch nicht jeder Besitzerwechsel allen Vertragspartnern gemeldet werden muss. Dazu gibt es doch den Eintrag im Handelsregister, der sollte völlig ausreichen, oder nicht?
Gruß
loderunner