mal ne Frage… Ist es üblich, dass beim Verkauf einer vermieteten Immobile die Mieter angehalten werden, schriftlich einer Übertragung der Mietkaution zuzustimmen (und damit die Vorbesitzer aus der Haftung diesbezüglich zu entlassen)? Die Rechtslage ist diesbezüglich ja ziemlich klar.
Gerne Meinungen/Erfahrungen aus Vermieter und Mietersicht. Und falls es relevant ist, private Besitzer, keine Firmen à la Vonovia.