Eigentümerwechsel Mietkaution

Hallo,

mal ne Frage… Ist es üblich, dass beim Verkauf einer vermieteten Immobile die Mieter angehalten werden, schriftlich einer Übertragung der Mietkaution zuzustimmen (und damit die Vorbesitzer aus der Haftung diesbezüglich zu entlassen)? Die Rechtslage ist diesbezüglich ja ziemlich klar.
Gerne Meinungen/Erfahrungen aus Vermieter und Mietersicht. Und falls es relevant ist, private Besitzer, keine Firmen à la Vonovia.

Danke

Ja, es ist üblich - eben, weil die Rechtslage klar ist.

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Ein Blick ins BGB hilft weiter.

Nur mit einer solchen Erklärung kann sich der alte Vermieter daraus befreien.

Korinthenkackermodus ein: der Besitzer einer Wohnung ist üblicherweise der Mieter, während der Vermieter meist der Eigentümer ist.