Eigentümerwechsel Mietwohnung - Auszahlung Kaution

Hallo zusammen,

es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Vermieter verkauft seine vermietete Wohnung. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit den bestehenden Mietern. Da es mit dem Käufer keine Regelung bezügl. der Mietkaution angelegt durch den Verkäufer gibt, möchte der Mieter nun die Mietkaution von dem Verkäufer zurück haben.
Der Verkäufer vereinbart einen Termin zur Wohnungsübergabe mit den Mietern. Bei der Wohnugsübergabe stellt der Vermieter fest, dass nicht nur das Laminat beschädigt ist, sondern das die Wohnung komplett verdreckt und zugemüllt ist (verwahrlost). Zum Teil sind sogar Schimmelflecken entstanden, da nicht gelüftet worden ist.
Wie verhält es sich nun mit der Auszahlung der Mietkaution?

Für zahlreiche Antworten danke ich schon jetzt.
Grüße, a.

Hallo,

der Käufer übernimmt das Mietverhältnis mit allen Vereinbarungen.
Was hat das jetzt mit einer Wohnungsübergabe zu tun??
Wurde die Wohnung verkauft und der bisherige Mieter zieht aus?

Bei solch unklaren dargestellten fiktiven Verhältnissen kann es nur falsche Antworten geben, also bitte nochmals unmissverständlich posten.

si

Hallo!

das ist doch ganz einfach und klar.

Der Käufer der vermietete Wohnung bekommt die Kaution(incl der angefallenen Zinsen) vom Altbesitzer übergeben. Aber selbst wenn nicht,er muss dafür geradestehen,auch wenn er sie niemals bekommen hat !
Denn der Mieter hat nur einen Ansprechpartner seines Vertages,das ist der jeweilige Vermieter. Steht im Vertrag,Kaution xxx € und ist die Zahlung quittiert,dann ist das wirksam auch für den Neuvermieter.

Wie die untereinander das mit der Kaution regeln,ist dem Mieter völlig egal.

Und wie hatte es sich der Altvermieter gedacht,jetzt eine Besichtigung bei fortlaufendem Mietvertrag und Auszahlung der Kaution an den Mieter oder jetzt bereits Verrechnung mit Schäden ? Und Mieter sollen dann neue Kaution an neuen Vermieter zahlen ?

Schön dumm,wer sich darauf einlässt. Verlangen kann man es sowieso nicht.

Warum nur sollte der Altvermieter das machen wollen ? Unnötiger Ärger,es geht ihn nichts mehr an,darum mag sich der neue Besitzer später kümmern,wenn Mieter mal auszieht.

MfG
duck313

Wenn bezüglich der Mietkaution nichts im Kaufvertrag vereinbart war dann übernimmt der Käufer wohl die Mietkaution mit dem Kaufpreis.
Als Mieter hat man dann bei Auszug ggf. den Anspruch auf Rückerstattung vom neuen Besitzer
Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Mieter die zuvor gemietete Wohnung gekauft hat und weiter selbst bewohnt hat. Dort war zur Mietkaution nichts vereinbart und er hat die Mietkaution trotzdem ausgezahlt bekommen. Dies könnte m.E. nach aus dem vorherigen Mietverhältnis resultieren. Denn in diesem Fall ging mit dem Kauf auch eine Auflösung des Mietverhältnisses einher aus welchem die Auszahlung der Kaution entstand.
Wenn in dem hier geschilderten Fall der Mieter weiter in der Wohnung bleibt hat er wohl keinen Anspruch auf Auzahlung. Auch kann m.E. nach kein Abzug von der Mietkaution zwischendurch durch einen Vermieter durchgeführt werden (egal ob alter oder neuer). Zum entgegenwirken gegen die Verwahrlosung müssten wohl andere Rechtsmittel herangezogen werden. Vielleicht kommen hier Abmahnung bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses in Frage wenn keine Besserung/Behebung erfolgt. Dies ist aber dann wohl das alleinige Problem des neuen Besitzers. Er hätte ja schließlich auch die Wohnung vor dem Kauf besichtigen können.