Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Vermieter verkauft seine vermietete Wohnung. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit den bestehenden Mietern. Da es mit dem Käufer keine Regelung bezügl. der Mietkaution angelegt durch den Verkäufer gibt, möchte der Mieter nun die Mietkaution von dem Verkäufer zurück haben.
Der Verkäufer vereinbart einen Termin zur Wohnungsübergabe mit den Mietern. Bei der Wohnugsübergabe stellt der Vermieter fest, dass nicht nur das Laminat beschädigt ist, sondern das die Wohnung komplett verdreckt und zugemüllt ist (verwahrlost). Zum Teil sind sogar Schimmelflecken entstanden, da nicht gelüftet worden ist.
Wie verhält es sich nun mit der Auszahlung der Mietkaution?
Für zahlreiche Antworten danke ich schon jetzt.
Grüße, a.