Eigentümerwechsel: Neuer Mietvertrag und Kaution?

Hallo Forengemeinde,

ein Mieter bräuchte mal euren Rat für folgenden Fall:

Mieter A wohnt seit 1998 in einem 4-Parteienhaus. Die Vermieterin A, mit der 1998 der Mietvertrag geschlossen wurde, ist im vorigen Sommer verstorben. Mietpartei B hat das ganze Haus von der Erbengemeinschaft gekauft (oder waren selbst Teil der Erbengemeinschaft?) und sind seit 01.04.2012 die neuen Vermieter B.

Mieter A weiß, dass Vermieter B sehr gerne mit Mieter A einen neuen Mietvertrag abschliessen möchte, weil in dem alten Mietvertrag Regelungen enthalten sind, die Vermieter B nicht passen. Das Vermieter B einen neuen Mietvertrag abzuschließen wünscht, wurde Mieter A aber bisher nur mündlich vorgetragen. Ein neuer Mietvertrag wurde noch nicht vorgelegt. Mietpartei A möchte aber keinen neuen Mietvertrag, und Mietpartei A ist klar, dass sie nach §566 BGB nicht verpflichtet ist, einen neuen Mietvertrag zu unterzeichnen.

Womit die Vermieter B aber an Mieter A herangetreten sind, ist der Wunsch, dass Mieter A im Zuge einer „sauberen Trennung“ die Verpfändungserklärung für ein Mietkautionssparbuch von Vermieter A auf Vermieter B umschreiben lässt. Mieter A hat sich überrumpeln lassen, das Sparbuch entgegengenommen und ein Papier unterzeichnet, dass besagt, dass er das Sparbuch zwecks Umschreibung erhalten hat. Danach fühlte sich Mieter A unwohl, hat im Internet recherchiert und herausgefunden, dass er gemäß §566a BGB nicht verpflichtet ist, die gewünschte Umschreibung vorzunehmen. Dies hat er Vermieter B nun mitgeteilt, der daraufhin anmerkte, dass das rechtlich wohl so richtig sei, dass es aber für Mieter A doch keine Nachteile bringen würde, wenn die Verpfändungserklärung für das Kautionssparbuch, auf Vermieter B umgeschrieben würde, und dass Vermieter B - falls es zu Ansprüchen aus der Kaution kommen sollte - nicht erst mühsam den Nachweis des rechtmäßigen Anspruchs erbringen müsse. Ist das so? Seht ihr für Mieter A wirklich keine Nachteile, wenn er der Umschreibung zustimmt? Mieter A traut dem Braten nämlich nicht und wittert in Bezug auf den Streitfall Mietvertrag irgendeine Falle, und hört schon die Argumentation von Vermieter B, dass Mieter A doch auch schon der Umschreibung der Kaution zugestimmt habe.

Mieter A wäre für Tips und Hinweise zu diesem Thema sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo !

Ist denn nicht der eiserne Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete(Mietvertrag)“ allgemein bekannt ?
Niemand muss einen bestehenden,mitverkauften Mietvertrag umschreiben oder erneuern,nur weil der Vermieter wechselt.

Das man nun die Kaution des Vermieters A vom neuen Vermieter B zurückgenommen hat,ist m.E. ohne Nachteile für den Mieter möglich.
In welcher Form man die Kaution B wieder zur Verfügung stellt,da wirds wohl eine Einigung geben.
Vielleicht besteht B ja nicht mehr auf der Kaution ?

MfG
duck313

Vielen Dank duck313,

der Mieter A hat die Verpfändungserklärung nun auf die neuen Vermieter umschreiben lassen.

Gruß
Andreas