Eigentümerwechsel - Neuer Vermieter mit Kampfhund

Hallo zusammen,
ich wohne seit 10 Jahren in einem 2-Fam.-Haus zur Miete und besitze Nutzungsrecht für den Garten, den ich seit dieser Zeit alleine in Ordnung halte und pflege. Die zweite Wohnung im Erdgeschoss steht zur Zeit leer. Unsere Nachbarn auf dem Nebengrundstück bekommen mindestens einmal wöchentlich Besuch von ihrem Sohn und dessen Freundin, die einen Kampfhund (Bullterrier) besitzt. Besagter Bullterrier läuft grundsätzlich ohne Maulkorb frei auf dem Nachbargrundstück umher. Zwischen unserem und dem Nachbargrundstück gibt es keinen Zaun oder sonstige Abtrennung, so dass der Hund auch schon mehrfach auf unserem Grundstück herumlief. Obendrein ist er vollkommen unerzogen und hört nicht, wenn die Besitzer ihn rufen. Den Nachbarn gegenüber habe ich mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht möchte, dass sich der Hund auf unserem Grundstück aufhält, zumal ich zwei Katzen besitze, die auch in den Garten gehen. Daraufhin wurde mir versichert, dass der Hund nichts tut und ich keine Angst haben muss. Ansonsten änderte sich nichts. Das junge Pärchen ist mir auch schon beim Waldspaziergang begegnet, wo der Hund unangeleint und ohne Maulkorb vor ihnen herlief.
Vor ein paar Tagen lief der Hund auf meine Tochter zu, die sich im Garten aufhielt. Auf unser Angstgeschrei hin trug der Nachbarssohn den Hund zurück auf ihr Grundstück. Telefonisch unterrichtete ich meinen Vermieter, der mit den Nachbarn gut befreundet ist, von dem Vorfall. Daraufhin erfuhr ich, dass o.g. Nachbarssohn unser Haus kaufen und mit Kampfhundfreundin in die Erdgeschosswohnung einziehen wird. Die Nachbarn kündigten an, dass der Hund dann auch frei in „unserem“ Garten laufen wird. Ich bin wirklich kein Hundehasser aber ein frei laufender Bullterrier in Haus und Garten geht mir doch zu weit.
Meine Frage: Was kann ich tun? Ich habe Angst, in den Garten zu gehen, den Müll runterzubringen usw. Obendrein fürchte ich um das Leben meiner Katzen. Habe ich unter solchen Umständen eventuell ein Sonderkündigungsrecht?
Für alle Antworten und Tipps schon einmal vielen Dank.

Guten Tag,
da können Sie meines Wissens nach nichts machen.

  1. können Listenhunde Maulkorb befreit sein, dann darf der Hund auch im Wald ohne Maulkorb ausgeführt werden. Auf einem Privatgrundstück benötigt er den Maulkorb sowieso nicht. Wenn der Hausbesitzer das Freilaufen des Hundes im Garten gestattet, können Sie also auch nicht dagegen angehen.
  2. Besteht zumindest in NRW kein Leinenzwang im Wald, nur in der Stadt.
  3. Hat der Hund, laut Ihrer Beschreibung, nichts getan, was als gefährliches Verhalten eingestuft werden könnte. Wenn der Nachbarssohn das Haus kauft, darf er selbstverständlich den Hund im Gemeinschaftsgarten frei laufen lassen. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
    Gruß

Liebe Ela0312,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Da wird mir leider wohl nichts anderes übrig bleiben, als mich nach einer neuen Wohnung umzusehen und die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

Freundliche Grüße
Ninne

Guten Tag!

Dazu kann ich leider nichts fundiertes beitragen. Du findest über eine Suchmaschine mit den Begriffen „Sonderkündigung Mietvertrag“ einige, z.B. das hier:

Fristlos gekündigt werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass der Vermieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stört und somit seine ihm auferlegten Pflichten verletzt. Ab wann das genau der Fall ist, lässt sich nur schwer sagen. Das gilt auch für Mängel in und an der Wohnung, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Hier kommt hinzu, dass der Vermieter über die Mängel informiert werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden muss, die Mängel zeitnah unter Angabe einer Frist zu beseitigen. Erst, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, ohne sich darum zu kümmern, dass die Wohnung in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Entscheidet später ein Gericht, dass die Mängel unerheblich waren, also nur von geringem Umfang waren, wird es für den Mieter teuer. Er muss die Miete für die Zeit nachzahlen, die das Mietverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung noch gedauert hätte. Eine Mietminderung wäre dann der bessere Weg gewesen.

Dem würde ich entnehmen, dass es also zunächst mal erforderlich ist, dass der Hundehalter tatsächlich der Eigentümer und Vermieter wird. Solange er das nicht ist, wird man dem jetzigen Vermieter nicht so einfach anlasten können, dass sich ein unerwünschter Hund auf dem Grundstück befindet. Man könnte höchstens fordern, dass ein Zaun gebaut wird, um den Mangel abzustellen. Tut er dies nicht käme ggf. eine Mietminderung in Frage. Die dürfte meiner Ansicht nach aber 5 bis 10 % der Kaltmiete nicht übersteigen, da die Gartennutzung objektiv nicht wirklich erheblich ist bei einem Mietvertrag für Wohnraum, obgleich das natürlich tierisch ärgerlich für Sie ist.

Einen Strohhalm gäbe es vielleicht noch im Mietvertrag. Schauen Sie mal ganz genau dort rein, was er zum Thema Gartennutzung aussagt. Möglicherweise ergibt sich daraus vielleicht sogar eine Art Anspruch auf einen Zaun. Dann wäre damit das aktuelle Problem gelöst. Das zukünftige Problem jedoch läßt sich aus meiner Sicht nur lösen, wenn Ihnen laut Mietvertrag tatsächlich ausdrücklich das ALLEINNUTZUNGSRECHT am Garten zusteht. Solange das nicht ist, werden Sie nicht verhindern können, dass der Eigentümer den Garten mit seinem Hund nutzt…

Ich kann nur raten mit dem Vermieter eine Sonderkündigung versuchen einvernehmlich zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, würde ich ordentlich kündigen und eine schöne neue Bleibe suchen. Sie werden am Ende mit Rechtsstreitigkeiten mehr Ärger und Kosten haben also hinten raus an Freude übrig bleibt. Und es wird so oder so auf Dauer auf eine Trennung hinauslaufen bei der der Eigentümer am längeren Hebel sitzt. Denn ein Mieter mit Katzen zusammen mit einem Vermieter mit Bullterrier im selben Haus dürfte echt schwierig unter einen Hut zu bringen sein.

Ich wünsche viel Erfolg.

Hallo,
leider kann ich keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen, aber ich habe eine Meinung zu dem Problem.
Ein erster Schritt sollte sein, bei dem für Deinen Ort zuständige Ordnungsamt nachfragen, ob es eine Hundeverordnung gibt und was da drin steht. Dann ist wichtig, was in Deinem Mietvertrag steht. Hoffentlich, dass Du das alleinige Nutzungsrecht für den Garten hast. Wenn das nicht so ist, dann hast Du schlechte Karten.
Eine wichtige Grundregel im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie ist die, dass durch einen Eigentümerwechsel bestehende Mietverhältnisse nicht aufgelöst werden, „Kauf bricht nicht Miete“.
So, jetzt kann ich nur noch viel Glück wünschen, Hubert Steiger.

Hallo Ninne,

so leid e mir tut, aber der Vermieter ist der Boss, und wenn er mit einem Krokodil einziehen würde, wär das auch ok.
Jetzt kommt das grosse ABER: Ich weiss nicht in welchem Bundesland ihr wohnt, denn die sog. Kampfhund-Verordnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und lässt eine gewisse Bandbreite von Interpretationen zu, wobei der Wesenstest für die Hunde allgemein gültig ist. Das wäre das erste, was ich in einem solchen Fall machen würde, nämlich den Hundebesitzer fragen, ob so ein Test vorliegt. Wenn ja, gut, wenn nein, kannst du darauf bestehen, dass er gemacht wird, was in einem solchen Fall Pflicht ist. Katzen sind kein Argument dafür, wohl aber Kinder! Eine andere Möglichkeit ergibt sich dadurch, dass ihr einen Teil des Gartens einzäunt, der für euch reserviert ist. Ein Sonderkündigungsrecht habt ihr in einem solchen Fall nur, wenn es zur Eskalation kommt, d.h. wenn das Tier wirklich aggressiv ist.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass wenn der Hund ein gewisses Alter erreicht hat, die Aggressionsschwelle sinkt. Dann aber kann man auf die „biologische Lösung“ warten…:wink:
Spass beiseite: ich denke, ihr solltet versuchen, mit den Leuten ohne Theater zu reden und ihnen die Situation aus eurer Sicht erklären. Vielleicht hilfts, sonst bleibt euch wirklich nur die Suche nach einer neuen Wohnung.

Trotzdem schönes Wochenende
clcmaria

Hallo,
es tut mir leid kann dazu nichts sagen.Würde im Ordnungsamt anfragen u.im Mieterbund diese können weiterhelfen.

Hallo Ninne,

tut mir leid, rechtlich kann ich hier garnicht helfen.
Vielleicht beruhigt es Dich aber, daß speziell Bullterrier keinen Jagdtrieb haben, also Deine Katzen sicher sind. Außerdem sind sie ausgesprochen menschenfreundlich und bestechlich.
Der Hund braucht (je nach Bundesland) einen Unbedenklichkeitsnachweis (Wesenstest) um frei laufen zu dürfen, aber ob ich darauf bei meinem Vermieter bestehen würde? Du kannst Dich da an das Veterinäramt wenden, die kennen alle Vorschriften in Verbindung mit sog. Kampfhunderassen und sind meist auch für die Abnahme der Test zuständig.
Ich hoffe, daß Du die Antworten findest, die Du suchst.
Gruß
waru

Hallo Ninne,

ich glaube nicht dass Du eine Sonderkündigungsrecht hast. Aber es gibt in einzelnen Bundesländern besondere
Bestimmungen für Kampfhunde (Maulkorb etc.)vielleicht
informierst Du Dich mal.

Es gibt allerdings auch Kampfhunde die ganz harmlos sind, vor allem wenn sie in der Familie aufwachsen.
Allerdings sollte jeder Hund erzogen werden und auf seinen Besitzer hören.

Grüße S.

Hallo Ninne,
also Sonderkündigungsrecht hast Du, soweit ich weiss, leider nicht.
Obwohl ich selbst einen Hund und 2 Katzen habe und der Meinung bin, dass ein Kampfhund nicht grundsätzlich gefährlich sein muss, macht mich die Art und Weise der Haltung doch sehr stutzig.
Es gibt da natürlich die Möglichkeit das Ordnungsamt einzuschalten, denn der Halter ist verpflichtet dem Hund einen Maulkorb anzuziehen, sobald er in Kontakt mit anderen,familienfremden Personen kommt, sprich im Aussengelände läuft oder fremde Gärten betritt.
Dies gilt auch für Vermieter, wenn ihr die alleinige Nutzung eines Gartengrundstücks habt. Er muss also auf Wunsch Euer Grundstück absichern, z.B. durch einen Zaun oder den Maulkorb anlegen.
Sollte er dies nicht tun, kannst Du dies auch einklagen.
Viel Glück
Petra

Hallo Ninne,darüber kann ich leider keine Auskunft geben.Du könntest bezüglich des Kampfhundes das Ordnungsamt befragen.Bestimmt kann Dir die NRW-Verbraucherzentrale kompetente Auskunft geben,auch
über die Sonderkündigung.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Hallo Ninne,

ist ja eine wirklich verzwickte Situation. Als neuer Eigentümer kann er auf seinem Grundstück mit seinem Hund machen was er will, solange er niemanden gefährdet. Du kannst natürlich mit Hilfe des Ordnungsamtes überprüfen lassen, ob dieser Noch-Nachbar die Eignung besitzt, Kampfhunde zu führen. Sollte dem so sein möchte ich Dir empfehlen deine Wohnung zu wechseln. Ob Du ein Sonderkündigungsrecht hast kann ich nicht beurteilen.

Alles Gute
Hubu

Mit so einem Anliegen würde ich mich an den Mieterverein wenden.

Hallo,

also so ganz verstehe ich die Aufregegung nicht.
Der Hund hat ja bisher offenbar niemandem etwas getan.
Bloß weil es der Rasse nach ein „Kampfhund“ ist, bedeutet das ja nicht automatisch, dass er eine wilde Bestie ist.

Sofern die Halter entsprechende Wesenstests gemacht haben, muss er auch keinen Maulkorb tragen.

Ich würde sagen, wenn Sie nun Angst haben, den Müll herunter zu bringen, ist das leider ihr Problem: Der Hund hat niemandem etwas getan und falls er wirklich auf das Grundstück einzieht kann er durchaus auch dort frei herumlaufen.

Ich denke nicht, dass sie daher Sonderkündigungsrechte haben.

Ich danke allen Experten ganz herzlich für die Antworten und hilfreichen Tipps.

Mit freundlichen Grüßen

Ninne

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nach dem Lesen sämtlicher Antworten, bin ich nun auch zu dem Entschluss gekommen, dass es das Beste ist, mich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen. Alles andere hätte wenig Sinn.

Mit freundlichen Grüßen
Ninne

Hallo,
vielen Dank für die Antwort und die Tipps. Das alleinige Nutzungsrecht für den Garten habe ich leider nicht. Nach dem Lesen sämtlicher Antworten denke ich nun, dass es wirklich das Beste ist, mich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen. Alles andere hätte wenig Sinn.

Mit freundlichen Grüßen
Ninne

Hallo, Die Antwort kommt spät aber ich war im Urlaub.
Es kann Dir da wirlich nur ein Rechtsanwalt helfen. Dir Sache geht mehr in Zivil als ins Mietrecht.

Vielen Dank auch für Deine Antwort. Ich halte inzwischen schon nach einer neuen Wohnung Ausschau. Alles andere bringt wohl nichts, denn wer möchte schon auf Dauer mit seinem Vermieter im Streit liegen.

Beste Grüße
Ninne

Hallo!
Du mußt nicht hinnehmen , das sich besagter Hund auf deinem!!gemieteten Wohnung und auch dessen Garten gegen deinen Willen aufhält.
Nun kenne ich mich in den Satzungen für Hundebesitzer nicht aus , zumal das von Land zu Land differiert. In Hessen gibt es andere , als in Rheinld.Pf.
Soviel ich weiß , gibt es aber bei solchen Hunderassen einen „Wesens-Test“! Soll zeigen , ob der Besitzer dieser Hunde…(.und das sind Tiere , die fast 2 Tonnen!!!Beißkraft besitzen ) überhaupt in der Lage sind , einem solchen Hund -der obendrein überhaupt nicht auf sein Herrchen/Frauchen hört -Herr zu werden.
Wenn du deinen Nachbarn schreibst! , er möge doch bitte dafür Sorge tragen , das besagter Hund NICHT mehr auf dein Grundstück zu lassen…und er reagiert nicht auf deinen „Einwurf-Einschreiben“ Brief . würde ich die Polizei rufen , wenn abzusehen ist , daß der Hund-beim Eintreffen der Polizisten- noch in deinem Garten ist.
Sag den Beamten , daß du eine „Riesenangst“ hast , das das Vieh dich angreift, wenn du in den Garten gehst. Sage ihnen auch , dass du um das Leben deiner Katzen fürchtest.
Soviel ich weiß , gehören diese Hunderassen unbedingt an die Leine. Du hättest mehrfach gesehen , daß der Hund unangeleintdurch deinen Garten rennt , er überall hinschei… und das du deinen Nachbarn des öfteren darum gebeten hast , doch bitte Abhilfe zu schaffen. Zeige ihnen den Brief und -wenn geht-die Reaktion deines Nachbarn.

Wenn sich der Besitzer / Vermieter ändert , hat man - meines Wissens sowieso ein Kündigungsrecht. Und das gilt ganz bestimmt dann , wenn dein Leben und das deiner Katze gefährdet ist!
So , ich hoffe , dir geholfen zu haben…wünsche dir alles Gute und lass dich nicht unterkriegen , gelle?
LG Frank