Eigentümerwechsel, wer haftet?

Hallo,
ich habe folgende Frage:
In einer Mietwohnung, die vor einem Jahr den Besitzer gewechselt hat, hat der frühere Vermieter den Mieter nicht darüber informiert, dass die Badlüftung regelmäßig abgeschraubt und gereinigt werden muss. Im Mietvertrag war auch keine Angabe darüber. Die Badlüftung brannte dann durch. Der Vermieter hat keine Informationen über die richtige Instandhaltung weitergegeben, der Mieter hat sie nicht gereinigt, der neue Vermieter hat davon allem natürlich nichts gewusst.
Wer hat jetzt den Schaden zu tragen, bzw. kann der Mieter dafür im Rahmen der Selbstbeteiligung haftbar gemacht werden?
Es wurde beim Kauf der Wohnung kein neuer Mietvertrag gemacht.
Grüße, Franz

Die Unterhaltung der Mietsache ist Sache des Vermieters. Er hat allerdings die Möglichkeit Aufgaben zu übertragen bzw. die Kosten dieser Arbeiten im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter abzuwälzen.

Wenn im Mietvertrag nichts über die Reinigung steht, ist es vollständig - also auch die Haftung - Sache des VM.

vnA

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo VNA,

der Vermieter muss instandhalten und reinigen, was in seinem Machtbereich ist. Ein Dachkännel ist das zB auch evtl nicht.

Man kann in einem Mietvertrag nicht alles reinschreiben, was zu reinigen ist und eine Nichtreinigung schwerwiegende Folgen haben kann (Klo, Fenster, Duschkabine etc).

Der Vermieter vertraut also auf das logische Verständnis des Mieters und wie ich mal gelernt hab, muss dieser auch reinigen, was vom VM nicht zugänglich ist.

Demnach haftet meiner Meinung nach der Mieter auch für Schäden aus unterlassenen Reinigungen, die der VM nicht hätte dürchführen können.

VG
Mela

Da hast du sicher auch eine Rechtsgrundlage für das Erlernte irgendwo greifbar.

vnA

Hallo,

interesante Meinung, leider falsch. Es gibt kaum Wartungen, die der Mieter ohne Vertragsgrundlage machen muss. Die Instandhaltung der Mietsache ist die Aufgabe des Vermieters. Will dieser Pflichten übertragen, muss dies auch rechtlich einwandfrei passieren, wie z.b. über den Mietvertrag.
Wenn der Vermieter für die Wartung zugang zur Mietsache braucht, dann muss er mit dem Mieter dafür einen Termin ausmachen.

Eine Beteiligung gibts e schon mal gar nicht, entweder ist der Betrag so klein, das er unter eine (wenn vereinbart) Kleinreparturklausel fällt oder komplett vom Vermieter zu tragen.

Bitte versuche wenigstens Ansatzweise das zu wissen, was du hier kundtust.

hth