angenommen
ein freundlicher Vermieter verstirbt und die Erben übernehmen bestehende Mietverträge in einem Mehrfamilienhaus.
Die Erben wohnen im gleichen Mietshaus im DG.
Eine Mieterin wohnt im EG und hat zusätzliche, schriftliche Vereinbarungen mit dem ehemaligen VM getroffen: unter anderem einen Ausschluß einer Mieterhöhung für einen Zeitraum von 10 Jahren, und ein Kündigungsschutz bzw Wohnrecht für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Könnten die neuen VM trotzdem zB. eine Eigenbedarfskündigung für die EG-Wohnung aussprechen und durchsetzen, oder hat hier die Vereinbarung mit dem ehemaligen VM weiterhin Bestand ?
Die Mieterin ist 71 Jahre alt, die neuen VM etwa im gleichen Alter, und streben eventuell einen Umzug in die EG Wohnung an.