Ein Haus steht zum Verkauf, der darin wohnende Mieter einer Wohnung hat deshalb schon das Mietverhältnis gekündigt. Innerhalb der Kündigungsfrist wird ein Käufer gefunden, der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen und der Käufer bezahlt auch schon den Kaufpreis, aber der Eigentümerwechsel wird im Grundbuch voraussichtlich erst einige Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetragen. Wer ist nun der Vertragspartner des Mieters bei der Rückgabe der Mietwohnung (insbesondere wenn es dabei zu Streitigkeiten käme): der Käufer oder der bisherigen Eigentümer lt. Grundbuch?
Hallo, ( sovie Zeit muss sein )
grundsätzlich ist Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist. An ihn richten sich Fragen. Sinnvoll ist es es jedoch immer, sich auch mit dem künftigen Eigentümer in Verbindung zu setzen, nur hat dieser nichts zu sagen, solange der alte Eigentümer noch im Grundbuch steht.
Gruss Günter
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