Hallo Experten!
Folgender Sachverhalt:
Ein Paar A und B lebte lange Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft, ohne verheiratet zu sein. Seit nunmehr 5 Monaten sind die beiden getrennt. B ist aus As Haus ausgezogen, hat aber noch immer Sachen von sich dort stehen. B macht keine Anstalten, diese Sachen abzuholen.
Nun die Frage:
Gehen diese Dinge, die B nicht abholt, irgendwann in As Eigentum über? Wenn ja, wann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Kathi