Eigentum

Hallo Experten!

Folgender Sachverhalt:

Ein Paar A und B lebte lange Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft, ohne verheiratet zu sein. Seit nunmehr 5 Monaten sind die beiden getrennt. B ist aus As Haus ausgezogen, hat aber noch immer Sachen von sich dort stehen. B macht keine Anstalten, diese Sachen abzuholen.

Nun die Frage:
Gehen diese Dinge, die B nicht abholt, irgendwann in As Eigentum über? Wenn ja, wann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Kathi

Hallo,

evtl hilft Dir http://bundesrecht.juris.de/bgb/__937.html weiter.

Viele Grüsse,
d.

Ja, danke!