Eigentum ab wann?

Hallo Experten,

Ein ehemaliger Kunde eines Internetproviders, nennen wir den Kunden mal K und den Provider A, ist seit 31/08 nicht mehr Kunde bei A. Nun hat K bei einem großen Online-Auktionshaus gesehen, daß andere Ks dort ihre Starterbox für teuer Geld verkaufen. Da K auch noch so eine Starterbox rumliegen hat, fragt er sich, ob er die Box auch einfach so bei der elektronischen Bucht anbieten soll oder ob da eventuell A irgendwann noch ankommen kann und die Box zurückhaben will.
Wie lange muß K die Box für A bereithalten? Bitte keine Tips wie „K soll bei A anrufen und fragen, ob A die Box wiederhaben will“, weil A und K nicht im Guten auseinander gegangen sind und K auch keine Lust hat, das Geld, welches er durch den Verkauf der unnützen Box „gewinnen“ würde, wieder in As Hotline auszugeben.

Gruß
Sticky

Hallo,

rein vom Logisch denke ich mal wenn die Box nur geliehen ist, dann wird sie Nie ohne Einverständniss von A das Eigentum von K werden.

Aber bin kein Anwalt :wink:

Gruß
Phillip

Gehört es A den nicht schon ?
Hallo,

ist sich K denn sicher, dass ihm das Starter Set nicht schon gehört ? Die meisten Provider verkaufen die entweder für kleines Geld oder sogar für 0,00 Euro.

Mir wäre so auf Anhieb kein Provider bekannt, der die Starter Sets nur zur Verfügung stellt.

Grüßle
Elton

Hallo,

der Kunde ist Eigentümer, sobald der Anschluss zu Stande kommt. Eigentum bedeutet ja nicht zwingend, dass man direkt etwas dafür bezahlt hat. Auch wenn man 0,00 zzgl. 8,00 Versand bezahlt hat, kann man Eigentum erhalten. Ist bei jedem Handyvertrag auch der Fall. Das Handy für Lau und dafür dicke Grundgebühren jeden Monat. Das nennt sich Mischkalkulation und ändert nichts am Vertragsgegenstand.

Mfg vom

showbee

Hallo Sticky,

ich finde die Frage gut, habe ich sie mir doch auch schon gestellt.
Nötig für einen Eigentumserwerb sind Einigung, Übergabe, Einigsein im
Zeitpunkt der Übergabe und Verfügungsberechtigung.
Von den letzten zwei Punkten gehe ich mal aus, Übergabe hat auch
stattgefunden.
Die einzige Frage, die sich stellt, ist also, ob eine Einigung
bezüglich des Eigentumsübergangs vorlag. Ich kann mir vorstellen, dass
dazu etwas in den AGBs des Providers geregelt ist.
Falls nicht, tja, dann bin auch etwas ratlos, wie man argumentieren
könnte…

Gespannte Grüße - Jaschiii

Mir wäre so auf Anhieb kein Provider bekannt, der die Starter
Sets nur zur Verfügung stellt.

Hallo Elton,

Doch,Alice schickt nach der Kündigung einen Retourenschein, damit man den Sphairon-Sch… zurückschicken kann.

Gruß
Sticky

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Danke an Alle, Gruß * owt
Gruß
Sticky