Eigentum an Homepage und Datenbank

Hallo,

ich hoffe ich verstosse nicht gegen die Regeln mit folgender Frage:

Ein Vereinsmitglied hat für einen Verein eine Homepage und eine umfangreiche Datenbank (Access) erstellt und entwickelt und diese dem Verein zur Verfügung gestellt.
Nunmehr gibt es „Knatsch“ im Verein, entweder das Mitglied tritt aus oder wird ausgeschlossen.

Eigentümer der Homepage ist das Vereinsmitglied

Aber für den Fall der Fälle, könnte der Verein das Eigentum an der Homepage sowie der Datenbank für sich reklamieren.

Wer zahlt die Kosten für die Homepage?
Liegt ein Vertrag zwischen dem Vereinsmitglied und dem Verein vor?
Kann das Vereinsmitglied jederzeit die Hompage selbst auflösen?

Ich gehe einmal davon aus, dass das Vereinsmitglied jederzeit die selbst erstellte Homepage auflösen kann.

Hallo

Ich gehe einmal davon aus, dass das Vereinsmitglied jederzeit
die selbst erstellte Homepage auflösen kann.

Würde ich so nicht unbedingt sehen. Bei einem Verein werden viel ehrenamtliche, freiwillige Arbeit und andere Dienste eingebracht. Diese kann man nicht in jedem Fall wieder zurückfordern. Wenn die Seite direkten Bezug zum Verein und zu Mitgliedsdaten hat könnte man es als Vereinsbesitz ansehen. Eine gütliche Einigung wäre sicher für alle vorteilhaft.

Gruß vonsales

Homepage bezahlt das Vereinsmitglied, Vereinsmitglied ist eingetragener Eigentümer (laut Denic) und könnte jederzeit die Domain auflösen, kündigen oder auch verkaufen.
Klar sind gütliche Einigungen immer besser, aber wenn das Vereinsmitglied „rausgeschmissen wird“ ist da ja auch nicht schön.
Ist ja wie bei der Arbeit wenn jemand gekündigt wird, im Regelfall geht der ja dann auch nicht ohne zumindest beim Arbeitsgericht zu versuchen, zumindest eine Abfindung rauszuholen.
Hängt natürlich auch von den Umständen ab.
Danke für die Antworten

hellau,

Du hast die entscheidende Frage (von Merger) nicht beantwortet.

Liegt ein Vertrag vor? Oder anders: Was wurde vereinbart und auf welcher Basis wurde die Homepage erstellt und betrieben.

FÜr die URL nicht unerheblich (und für das ehemalige Mitglied leider meist unerfreulich): Wenn diese auf www.xy-Verein.de lautet, dann wird es für ihn schwer bis unmöglich werden, diese URL zu halten.

hellau
Richard

Hallo,

so wichtig ist das mit dem Vertrag in diesem Fall nicht, da es nicht um den weiterverkauf der HP geht sondern deren Auflösung.

Der Steller der Seite hält erstmal die Rechte und wenn diese nicht übertragen werdebn, hat er sie noch.

Also kann er die Seite auflösen und die Verwendung der von ihm erstellen Leistung untersagen.

hth