Folgendes Szenario:
A hat 2004 ein Wochenendhaus gekauft. Dieses steht auf Pachtland. A hat also mit dem Vorpächter einen formlosen Kaufvertrag über das Wochenendhaus und mit dem Verpächter einen Pachtvertrag geschlossen.
Der Pachtvertrag vom Vorpächter war noch aus DDR-Zeiten. Der neue Pachtvertrag von A ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Folgende Fragen beschäftigen A nun:
Gilt hier noch das Schuldrechtsanpassungsgesetz?
Oder hat A einen ganz normalen Pachtvertrag nach BGB?
Kann der Verpächter A irgendwann einfach kündigen?
Muss A dann rückbauen oder muss der Verpächter Entschädigung leisten?
Befindet sich die Baulichkeit überhaupt im Besitz von A oder ging sie irgendwann an den Verpächter?
A hat nun Angst, dass ihm die Baulichkeit nicht wirklich gehört und der Kaufbetrag (1x.xxx €) mehr oder weniger umsonst gezahlt wurde.
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.