Eigentum auf fremden Grund und Boden?

Folgendes Szenario:

A hat 2004 ein Wochenendhaus gekauft. Dieses steht auf Pachtland. A hat also mit dem Vorpächter einen formlosen Kaufvertrag über das Wochenendhaus und mit dem Verpächter einen Pachtvertrag geschlossen.
Der Pachtvertrag vom Vorpächter war noch aus DDR-Zeiten. Der neue Pachtvertrag von A ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Folgende Fragen beschäftigen A nun:

Gilt hier noch das Schuldrechtsanpassungsgesetz?

Oder hat A einen ganz normalen Pachtvertrag nach BGB?

Kann der Verpächter A irgendwann einfach kündigen?

Muss A dann rückbauen oder muss der Verpächter Entschädigung leisten?

Befindet sich die Baulichkeit überhaupt im Besitz von A oder ging sie irgendwann an den Verpächter?

A hat nun Angst, dass ihm die Baulichkeit nicht wirklich gehört und der Kaufbetrag (1x.xxx €) mehr oder weniger umsonst gezahlt wurde.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Hallo asgard74,

die Fragen sind nicht einfach zu beantworten. Ich würde dringend Rechtsrat einholen. Zuerst muss tatsächlich geklärt werden, wem das Wochenendhaus (vor dem Kauf) gehörte. Nach der Schilderung dürfte das nicht der Verkäufer sondern der Verpächter gewesen sein. Das ergibt sich aus §§ 93, 94 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__94.html

Dann ist der Kaufvertrag unwirksam, eine Eigentumsübertragung des Wochenendhauses hat nicht stattgefunden. Sie müssten dann versuchen, sich das Geld zurück zu holen.

Aber, wie gesagt: Rechtsrat einholen.

Schöne Grüße,
Foehranwalt