Eigentum auf fremden Grund und Boden

Hallo
nehmen wir mal an, A pflanzt mit ausdrücklicher Duldung von B Bäume auf dessen Grundstück (Landwirtschaftliche Nutzfläche-Brachland).

Ein Verkauf des Bodes an A wird immer abschlägig beschieden.
Nun verkauft B den Grund an C, incl. der bäume von A.

Im Kaufvetrag steht, „Grundstück gekauft wie gesehen“.
Gehören C jetzt automatisch die Bäume(Weihnachtsbaum) von B?

2.Teil der Frage.
Auf dem Grundstück von B haben Nachbarn, nennen wir sie mal E,F und G über viele Jahre Gartenabfälle, Erdaushub… gelagert, ohne dass Eigentümer B dies untersagt hätte.

Kann C, der nun das Grundstück (brachliegende landwirtschaftliche Nutzfläche) gekauft hat wie er es gesehen hat, einschließlich der „Altlasten“ nun von E,F und G die Entsorgung der Altlasten fordern?

Gruß Rumburak

Hallo,

ich trenne mal deinen fiktiven Fall in zwei Teile:

a) Bäume eines Fremden
Ein Baum geht mit der Pflanzung in das Grundstück mit ein. Falls also kein Vertrag besteht der etwas anderes bestimmt, ist das Eigentum an den Bäumen beim Eigentümer des Grundstücks (BGB §946, http://dejure.org/gesetze/BGB/946.html).

b) Abfälle von anderen
Das Einbringen von Abfällen stellt eine Besitzstörung nach §1004 BGB dar(http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html). Wenn die Störung nicht nur unwesentlich ist, kann hier auf Wiederherstellung des alten Zustandes geklagt werden. Die Frage ist hier lediglich ob A das „aktiv geduldet hat“ oder lediglich nichts dagegen unternommen hat. Wenn A z.B. beim Entladen von Gartenabfällen noch mit dem „Täter“ ein Schwätzchen gehalten hat, dann kann man auch von einer konkludenten Zustimmung ausgehen. Gleiches gilt, wenn dies über Jahre unmoniert blieb obwohl die „Täter“ bekannt waren.

Viele Grüße
Lumpi