Hallo,
ein Bekannter hat vor 25 Jahren einen Steinmetzbetrieb (Grabmale) übernommen. Dazu laut Mietvertrag ein unbebautes Grundstück (Wiese) gemietet. Dies hatte auch sein Vorgänger gemacht, darauf aber Werkstatt- und Bürogebäude errichtet. (Holzgebäude bzw. Fertiggarage) Diese mußte er seinem Vorgänger ablösen. Ebenfalls die Bodenbefestigung und den Stromanschluss.
Jetzt übernimmt ein Kollege den Betrieb. Wiederum vom Vermieter laut bereits abgeschlossenem Mietvertrag das unbebaute Grundstück und von ihm die Aufbauten, Bodenbefestigung und Stromanschluss. Der Vermieter untersagte ihm, von seinem Nachfolger eine Ablöse zu verlangen. Ansonsten würde er von ihm verlangen, alles abzuräumen. Er würde dann Garagen auf das Grundstück setzen.
Im Moment ist er noch Eigentümer der Aufbauten. Er verkaufte also nichts. Wie sind die Eigentumsverhältnisse, wenn der neue Mietvertrag in Kraft tritt? Kann er noch irgendwelche Rechte ableiten?
Grüße von Helmut