Hallo,
folgender theoretischer Fall:
Vater V kauft für seine Kinder bei einem Versandhändler übers Internet eine Rutsche. Beim auspacken der Lieferung stellt er einen großen Defekt fest und reklamiert die Ware sofort.
Versandhändler meldet sich darauf und sagt einen Neuversand zu. Vater V fragt dann nach was mit der alten Rutsche passiert. Erst nach mehrmaligem nachhaken kommt dann, dass diese jetzt eigentlich dem Lieferanten gehört, weil der für den Schaden aufkommen muss.
Bei Lieferung der Ersatzrutsche sagt Vater V dem Lieferanten: Hier die alte Rutsche. Er: Ich habe keinen Abholauftrag. und lässt das Teil liegen.
Nun die Frage: Wie lange muss Vater V die Rutsche zur Abholung bereit liegen lassen? Muss er ggf. selbst dem Lieferanten (obwohl da eigentlich keine Geschäftsverbindung besteht) eine Frist zu Abholung setzen? Und um das noch weiter zu treiben: Vater entsorgt die Rutsche/lässt entsorgen: Könnte er diese Kosten dann beim Lieferanten eintreiben?
Grüße
