Eigentum der Möbel nach Auszug

Hallo Miteinander, wäre lieb wenn mir hier jemand helfen könnte.
Folgendes Problem:

Person A ist seit ca 7 Jahren mit ihrem Freund zusammen (nicht verheiratet/verlobt). Vor ca 5 Jahren als die beiden zusammengezogen sind hat Person A eine komplette Wohnungseinrichtung gekauft (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer), Rechnungen liegen vor.
Nun zieht Person A aus, wird aber vorerst mit ihrem Freund zusammenbleiben, aber es gibt eine starke Tendez zur Trennung. Die Möbel bleiben vorerst bei ihm in der Wohnung, falls sie doch wieder zurückzieht.

Jetzt ist die Frage, sollte sich Person A demnächst doch von ihm Trennen, hat sie dann weiterhin Anspruch auf ihre Möbel und kann in diesem Fall von ihm einen Zeitwert bzw die Herausgabe der Möbel verlangen.
Muss Person A vorab schon ein Schreiben aufsetzen, welches im Falle einer Trennung die Herausgabe der Möbel regelt?

Hallo,
wenn auf den Rechnungen Person A drauf steht dann hat A auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Recht auf sein Eigentum.
Notfalls kann es sogar auf die Herausgabe klagen, die Frage ist dann nur in welchem Zustand die Möbel sind also lieber bei Auszug noch ein Paar Fotos machen wenn möglich mit Zeugen.
Ich würde A aber raten die Rechnungen in Sicherheit zu bringen und B unterschreiben zu lassen das die Möbel mit dem Auszug nicht in seinen Besitz übergegangen sind.
Aus verletzter Eitelkeit werden oft dem anderen Steine in den Weg gelegt nur um ihn/ihr zu schaden.
Gruß SUnny

Vielen Dank für die Antwort.
Das deckt sich mit meiner Annahme.