Eigentum des Staates?

Hallo,

was ist wenn ein Alien, nennen wir ihn mal Alf, sich bei einer menschlichen Familie einquartiert und diese Familie als auch Alf, haben immer wieder Angst davor entdeckt zu werden, da man befürchtet Alf würde von der Regierung beschlagnahmt werden.
Gehört der Regierung wirklich alles und uneingeschränkt? Egal woher es kommt und was es ist? Kann man jederzeit enteignet oder entmündigt werden? Ist ja nicht ausgeschlossen, wenn man die Geschichten so mancher Altersheimbewohner hört.

Auch wenn diese Frage etwas lustig oder skurril klingen mag, ist sie doch ernst gemeint.

Gruss
Krümel

Moin, Krümel,

der Regierung gehört zunächst gar nichts, es gibt kein „Regierungseigentum“. Wenn der Gesetzgeber meint, er müsse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben irgendetwas in Besitz nehmen, dann braucht es dazu ein Gesetz, mit dem eine juristiche Person ins Leben gerufen wird - die kann dann Besitzer sein.

Mit der Entmündigung oder Enteignung ist es ähnlich schwierig. Niemand kann ohne weiteres entmündigt oder enteignet werden, da hat der Gesetzgeber sehr hohe Hürden gesetzt. Sowohl die Würde der Person als auch das Eigentum sind per Verfassung geschützt. Wer das einschränken will, muss sehr, sehr triftige Gründe haben; wer davon betroffen ist, hat reichlich Mittel zur Gegenwehr.

Gruß Ralf

Hallo,

was ist wenn ein Alien, nennen wir ihn mal Alf, sich bei einer
menschlichen Familie einquartiert und diese Familie als auch
Alf, haben immer wieder Angst davor entdeckt zu werden, da man
befürchtet Alf würde von der Regierung beschlagnahmt werden.
Gehört der Regierung wirklich alles und uneingeschränkt? Egal
woher es kommt und was es ist?

auf die Frage, ob der Regierung alles gehört, was vom Himmel fällt, ist das Landgericht Augsburg im Meteoritenfall anderer Meinung. [Landgericht Augsburg; Urteil vom 06.07.2007; Aktenzeichen: 8 O 1758/06] Hier ist ein in Reutte/Österreich runtergekommen Meteorit von einem Hobbyastronom gefunden worden.

Da die Gemeinde erst durch den Fund Kenntnis erlangt hat, konnte sie vor dem Fund keine Zueignungsabsicht haben. Auch wurde keine natürlicher Zuwachs am Grundstück direkt oder analog angenommen, so dass der Finder Eigentümer wurde.

Zwar ist hier österreichisches Recht angewandt worden, jedoch denke ich, kann man diese angewandten Grundsätze auch auf deutsches Recht übertragen.

Kann man jederzeit enteignet
oder entmündigt werden?

Nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 III GG.

Ist ja nicht ausgeschlossen, wenn man
die Geschichten so mancher Altersheimbewohner hört.

Auch wenn diese Frage etwas lustig oder skurril klingen mag,
ist sie doch ernst gemeint.

Gruss akkon