Eigentum des Vorbesitzers noch im Haus

Hallo

Freund hat Haus gekauft. Allesnotarielle schon im Dezember über die Bühne gegangen.
Später floss das Geld .
Ab Zahlungseingang hat der Alteigentümer nochmals eine 14 tägige Frist um das Haus zu räumen. Diese Frist ist letzten Freitag abgelaufen.
Das Haus hätte besenrein übergeben werden müssen.
Nun steht immer noch viel im Haus und in den Garagen.
Was kann man jetzt machen?
Alles in nen Mischcontainer?
Geht es jetzt in Eigentum der Neuen Besitzer über?
oder einfach vor die Tür stellen?

Wichtig wären schon rechtlich fundierte Antworten, am besten gleich mit den passenden Paragraphen.
Danke schon mal für die Antworten

Hallo

Zuerst sollte man einmal den Alteigentümer fragen, warum er noch nicht ausgezogen ist und wann damit zu rechnen wäre.

Freund hat Haus gekauft. Allesnotarielle schon im Dezember
über die Bühne gegangen.
Später floss das Geld .
Ab Zahlungseingang hat der Alteigentümer nochmals eine 14
tägige Frist um das Haus zu räumen. Diese Frist ist letzten
Freitag abgelaufen.
Das Haus hätte besenrein übergeben werden müssen.
Nun steht immer noch viel im Haus und in den Garagen.
Was kann man jetzt machen?
Alles in nen Mischcontainer?

Wenn man sich strafbar machen möchte, gerne, und wenn der Alteigentümer nicht ganz „verblödet“ ist, macht er dann Schadensersatzansprüche geltend.

Geht es jetzt in Eigentum der Neuen Besitzer über?

Hat der neue Hausbesitzer im Kaufvertrag solches vereinbart?
Sicherlich nicht!

oder einfach vor die Tür stellen?

Es ist immer noch „fremdes Eigentum“.

Schönen Tag noch.

Hi,

erst einmal den alten Eigentümer anrufen und fragen was mit den Sachen geschehen soll. Vielleicht war der ja krank oder er will die Sachen doch nicht mehr haben oder die Kinder, die die Sachen abtransportieren sollten haben keinen Urlaub oder Transporter bekommen etc. .
Außerdem wäre dies die billigste Lösung.

Falls er sich nicht meldet oder es zu lange dauert erst einmal alles in einem einzigen Raum unterbringen. Dadurch entstehen keine Kosten. Alles vor dem berühren fotografieren damit keine sagen kann, das hat der kaputt gemacht. Dann schriftlich eine 2 Wochen Frist setzen um die Sachen abholen zu lassen. (Wenn es mehrere Garagen gibt könnte man die Sachen ja in einer vorläufig unterbringen)

Beim nächsten Schritt bin ich mir nicht sicher. Ich meine die Sachen müssten dann auf Kosten des Eigentümers eingelagert werden die der Einlagerer erst einmal vorschießen müsste. Da kann jemand anderes aber bestimmt genaueres zu sagen. Das Problem dürfte hier sein das Geld zurück zu bekommen.

MFG

PS: Von was für einer Menge reden wir? Scheinen die Sachen einen Wert zu haben? Oder ist es größtenteils Müll?