Eigentum einfordern

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag, ich habe mal eine Frage, zu ein paar Sachen, wo ich nicht genau weiß wie ich mich verhalten soll.
Es geht darum das ich mich nach 1,5 Jahren Beziehung von meiner Partnerin getrennt habe, wir hatten keine Ehe, nur wie man so sagt ein Eheähnliches verhältniss.
ich habe mehrere sachen in die beziehung mit rein gebracht, und auch sachen gekauft, die von mir bezahlt wurden, so auch sie sachen die sie bezahlt hat, kann sie nun ohne weiteres meine sachen zurückhalten und mir den erhalt der sachen verwehren? ich habe nur einen teil rausbekommen, sprich sie hat ihn mir einfach an die strasse gestellt, dadurch sind auch sachen durch regen beschädigt worden, auch sachen von emotionalem werte die nunmehr nicht mehr zu nutzen sind.
frage ist nun darf sie mir verwehren mein eigentum mit zu nehmen? und kann sie mir meine sachen ersetzen? was muss ich tuen um an meine sachen zu kommen? wäre ihnen dankbar für eine rasche antwort,
mit freundlichen grüßen ramon adrian

ich habe mehrere sachen in die beziehung mit rein gebracht,

Was heißt das? Sollte das gemeinschaftliches Eigentum werden?

kann sie nun ohne weiteres:meine sachen zurückhalten und mir den erhalt der sachenverwehren?

Nein
und kann sie mir meine sachen ersetzen? was muss ich

tuen um an meine sachen zu kommen?

Wenn Sie Quittungen haben und Ihr Eigentum beweisen können, dann zum Anwalt und Klage erheben.

Keine schöne Sache,
bei Beendigung einer eheähnlichen Beziehung hat natürlich jeder das Eigentumsrecht an seinen eingebrachten Sachen.
Wird Dir Dein Eigentumsrecht verwehrt, so ist das zumindest Unterschlagung. Bei den auf die Straße gestellten Sachen kommt zumindest Sachbeschädigung hinzu.
1.) Sie kann Dir Dein Eigentum nicht verwehren.
2.) Sie muss Dir Deine Sachen ersetzen.
Da hier eine Straftat vorliegt, deren öffentliches Intersse gering ist, es ist also kein Offizialdelikt, musst Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Die Mitnahme von Eigetumsnachweisen ist unverzichtbar.

Es läuft auf einen Zivilprozess heraus, bei dem Du Deinen Schadensersatz gektend machen kannst.

Mir erscheint die Hilfe und Beratung eines Rechtsanwaltes nötig.
Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.

Grüße - Ernst