Eigentum Erbsache

Hallo,

wer kann mir helfen oder einen guten Tip geben.
Mein Mann und ich kauften ein Haus. Danach schlossen wir einen Erbvertrag ab. Im Erbvertrag wurden die Kinder meines Mannnes und meine leiblichen Kinder zu gleichen Teilen bedacht.

Paar Jahre später überschrieb mein Mann das Haus auf mich. Das Haus ist noch nicht abgezahlt.

Mittlerweile ist mein Mann verstorben. Das Darlehn zahlt mein Sohn und meine Tochter mindestens noch 30 Jahre.

Im Falle meines Versterbens erben die Kinder meines Mannes sowie meine leiblichen Kinder. Natürlich ist es jetzt ungerecht, wenn mein leiblicher Sohn sowie meine Tochter das Darlehn abzahlen und später das Haus mit den Kindern meines verstorbenen Mannes teilen sollen.
Was wäre zu raten in dieser komplexen Situation.
Danke für eure Hilfe
Beatrix

Hallo Beatrix, als erstes wäre es mal zu klären dass durch das Überschreiben des Hauses auf dich, der „alte“ Ehevertrag nichtig ist. Ich würde meinen dass die Kinder deines verstorbenen Mannes, wenn überhaupt, dann nur ihr „Pflichtteil“ bekommen.
Liebe Grüsse Corinna

Hallo Corinna,
habe mich bei einem Anwalt erkundigt, ob der Erbvertrag gültig ist, da viel später das Haus auf mich umgeschrieben wurde. Der Anwalt meint, dass der Erbvertrag bis zu meinem Tod gültig wäre. Das Haus fällt in die Erbmasse. Ziemlich komlex, weil zuerst schlossen wir den Erbvertrag ab, 2 Jahre später heiratete ich meinen Mann. Der leibliche Sohn meines Mannes spielte verrückt, daraufhin überschrieb mein Mann das Haus auf mich. Leider haben wir nicht mehr an den Erbvertrag gedacht. Jetzt habe ich die Situation, dass mein Geld nicht reicht und meine Kinder zahlen das Darlehn ab. Wie löse ich am besten das Problem.
Vielen Dank für Deine Antwort, ich hoffe doch, dass ich eine zufriedenstellende Lösung finden werde.
Liebe Grüße Beatrix

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Liebe Beatrix,

wenn der Sohn deines Mannes das Erbe angenommen hat, hat er auch die Schulden auf das Haus angenommen. So muss er für diese auch anteilig aufkommen. Musste ich als mein Sohn letztes Jahr verstarb auch.
Wenn alle Stricke reißen, verkaufe das Haus und zahle ihn aus, abzüglich des Betrages, welche deine Kinder alleine daran abbezahlt haben.
Liebe Grüsse, Corinna

Antwort: 1. ) Eigentümerwechsel jetzt von Mutter auf leibliche Kinder durch
                      VERKAUF an die leiblichen Kinder und nicht als Schenkung.
                       Kaufsumme fließt an Bank und nicht an Mutter, somit keine
                        Erbsumme vorhanden.Haus bekommt Eigentümerwechsel im 
                        Grundbuch.
                     à) der Vater hat das Haus im Vorfeld auf die Mutter übertragen,
                         nach Ableben der Mutter erben die leiblichen Kinder zu je 50%.
                         Somit auch kein Anspruch der Stiefkinder vorhanden,
                          Es sei denn, diese sind adoptiert, dann gleiche Rechte wie
                          wie leibliche Kinder. 
                2.) wenn nichts mehr da ist , können die Stiefkinder auch
                     NICHTS mehr erben.Auch kein Pflichtteil, da die leiblichen
                     Kinder das Haus schon lange allein abbezahlen und die Stiegkinder da nicht
adoptiert, keinen Pfluchtanspruch geltend machen können.
                3.) wenn doch Ansprüche der Stiefkinder gestellt werden, dann
                      Ist KEINe Erbsumme vorhanden.
                 4.) Mutter läßt sich lebenslanges Wohnrecht eintragen, was
                       Nicht auf die Erben übertragen werden kann.  
                 5.) im Regelfall Erben die des länger Lebenden, da aber im Vorfeld das Haus auf
die Mutter übertragen wurden, erben auch nur deren leibliche Verwandte ( Kinder) zu aller
Erst!
                 6.) alles hinfällig, wenn Vater im Vorfeld seine leiblichen Kinder im Testament voll
bedacht hat, wENn dann die Kinder der Mutter sich als Eigentümer fühlen und das Haus
freiwillig zu je 50% abzahlen,dann besteht dennoch Anspruch der Stiefgescwister, Somit
wäre ein Rechtstreit über Auszahlung der bisherigen Abzahlung nebst Zinsen nicht zu
umgehen.da die Mutter die Abzahlungssumme allein nicht aufbringen konnte sprangen die
leiblichen Kinder ein im Schaden abzuwenden, erwerben aber kein automatisches Alleinrecht
am Haus!

Hoffe behilflich gewesen zu sein, anbei sende ich einen Artikel dazu aus einem Forum für
Recht/ Erbschaft

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Liebe Corinna,
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Wenn ich das Haus verkaufe blutet mir das Herz. Mein Mann hat soviel renoviert und umgebaut. Der Sohn hat das Erbe noch nicht angetreten, da ich noch lebe. Erst wenn ich versterbe, tritt der Erbvertrag in Kraft. Dann fängt die Streiterei an. Da wie erwähnt meine Kinder das Darlehn abzahlen, da sie auch im Haus mitwohnen.
Werde mich an einen Notar wenden, wenn ich im klaren bin wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank noch einmal.
lieben Gruß
Beatrix

Hallo Max,
sehr ausführlich und hilfreich Deine Ausführung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich das Haus an meine beiden Kinder verkaufen und mir wohnrecht einräumen. Gehe ich am besten zum Notar oder erst zu einem Rechtsanwalt wegen Beratung?
Habe auch gehört, dass man erst nach 10 Jahren das Haus verkaufen kann, damit das Finanzamt es nicht besteuert?
Für Deine Ausführung bedanke ich mich recht herzlich, hast mir schon viel geholfen.
Besten Dank und liebe Grüße
Beatrix

Hallo Beatrix,
zu allerst zum Notar , auch der is zur korrekten Berstung verpflichtet
und günstiger, zumal der auch gleich die nötigen Unterlagen ausstellen kann.
2.) zur Info, wenn Du an Deine Kinder verkaufst und nichts vom Erbe
verschenkst, so musst Du Dich auch nicht um die 10 Jahresfrist kümmern.
Diese betrifft steuerfreie Schenkungen an die leiblichen Anghörigen
Nach weiteren 10 Jahren dürftest Du weitere Schenkungen an sie vergeben,
ohne das Vater Staat die Hand aufhalten darf!
3.) wenn Deine Kinder Dein Haus abkaufen, müssen diese auch keine teure
Grunderwerbsteuer zahlen, da von Mutter auf Kind der Kauf GrundSteuerfrei is!
4.)Wenn Du nicht schon 1-2x in 10 Jahren ein Haus verkauft hast, hast Du auch keine
Steuern auf den evtl Gewinn zu befürchten, is erlaubt und steuerfrei!
5.) Notar kann Dich auch hier betaten!
6.) Suche in der Nähe den Verband „Haus und Grund“ oder einen anderen
Eigentümerverband für Hauseigentümer, diese haben meistens in den
Jahresmitgluedsbeiträgen 50-100€ pro Jahr, Anwalt- und/ oder Steuerberater- Beratungen
für ihre Mitglieder kostenlos !!!
Ich bin in so einem Mitglied und zusätzlich noch im Mieterverein (60€ p. Jahr)
dadurch habe ich Kenntnis und Zugang zu allen Seiten!
Alles Gute und Alles wird Gut!
Max

Hallo Max,
ich bin schon etwas erleichtert und beruhigt. Du hast mir wirklich viel geholfen.
Bedanke mich bei Dir recht herzlich.
Werde mich an einen Notar wenden.
Hoffe, dass alles gut wird.
Besten Dank für Deine Bemühungen
Viele liebe Grüße
Beatrix

Hallo Beatrix,

würde mich interessieren wie es weiter ging,
freue mich über weiteren Statusbericht, kannst
meine Mail nutzen um nicht öffentlich alles haarklein
zu veröffentlichen, denke dran, auch Deine Stiefkinder
können sich hier Erkundigungen einholen und
Deinen ihren Kennznisstand ausnutzen!!
Gruß Max

Ich würde an ihrer Stelle eine Anwalts- und Notartkanzlei beauftragen dieses entsprechend zu klären. Und nicht auf eventuelles „Halbwissen“ im Internet zurückgreifen.

MfG