Eigentum=Härtefall?

Guten Tag!
Nehmen wir einmal an, Person A lebt in seiner eigenen Wohnung (eingetragenes
Eigentum), den Nießbrauch hat aber jdm. anderes (Person B - ebenfalls im
Grundbuch).
Es besteht ein Mietvertrag. Wenn Person B nun diesen kündigt, ist dann der Auszug
aus seiner eigenen Wohnung für B ein Härtefall und geeignet um geg. die Kündigung
vorzugehen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
RK

Wenn Person B nun diesen kündigt,
ist dann der Auszug
aus seiner eigenen Wohnung für B ein Härtefall und geeignet um
geg. die Kündigung
vorzugehen?

B kündigt und fragt sich, ob das ein Härtefall ist?

Sorry, natürlich meinte ich, ob es für A ein Härtefall ist.

B kündigt und fragt sich, ob das ein Härtefall ist?

Hallo Ruth,

ein Härtefall liegt dann vor, wenn die Gründe des Mieters schwerer wiegen als das Kündigungsinteresse des Vermieters.
Das dürfte auch bei dieser komplizierten Konstellation nicht anders sein.

Die Tatsache, dass der Mieter der Eigentümer ist, reicht wahrscheinlich nicht aus. Aber da sollte man sich besser von einem Anwalt beraten lassen.

Gruß!

Horst