Eigentum in der Ehe - Sicherungsübereignung

Hallo zusammen,

angenommen ein Ehepaar besitzt ein Auto.
Im Kaufvertrag steht der Name der Ehefrau, der Ehemann hat ebendiesen unterschrieben, versichert auf ihren Namen, Reparaturen bezahlt der Ehemann, Tankfüllungen ebenfalls, er ist Hauptnutzer.

Gehört das Auto nun der Frau allein oder ist es gemeinsames Eigentum?

Kann einer der beiden das Auto einem Gläubiger alleine sicherheitsübereignen oder muss der andere Ehepartner dem zustimmen (bzw. ebenfalls unterschreiben)?

Gruß
Bori

Ein Auto gehört zunächst einmal den, der es gebaut hat. Derjenige kann es dann übereignen, d.h. das Eigentum daran übertragen. Der neue Eigentümer kann das ebenfalls usw. Nur auf diese Übereignungskette kommt es und nicht auf Fragen diese:

angenommen ein Ehepaar besitzt ein Auto.
Im Kaufvertrag steht der Name der Ehefrau, der Ehemann hat
ebendiesen unterschrieben, versichert auf ihren Namen,
Reparaturen bezahlt der Ehemann, Tankfüllungen ebenfalls, er
ist Hauptnutzer.

Wir können dir hier also so nicht sagen, wer Eigentümer ist. Am ehesten die Ehefrau, weil sie im Kaufvertrag steht, aber das ist spekulativ.

Kann einer der beiden das Auto einem Gläubiger alleine
sicherheitsübereignen oder muss der andere Ehepartner dem
zustimmen (bzw. ebenfalls unterschreiben)?

Der oder die Eigentümer müssen diesen Vorgang vornehmen.