Guten Tag,
ich muss für mein Jura-Studium eine Aussage untersuchen:
„Eigentum ist nicht immer Eigentum iSd. §903 BGB.“
Hat jemand von Euch vielleicht eine Idee, in welchem Fall dies zutrifft?
Hat es vielleicht etwas mit Vermischung, Verarbeitung zu tun?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße
Philip
Vielen Dank für deine Hilfe, Arleta.
Ersteres ist für mich leider nicht zutreffend, da es bei der Aussage oben um Eigentumserwerb an beweglichen Sachen gehen soll.
Zweiteres ist doch etwas wie Eigentumsvorbehalt, also dass der Veräußerer solange Eigentümer bleibt, bis die Sache voll bezahlt ist, oder?!
Liebe Grüße und vielen Dank,
Philip
Nur der Ordnung halber, diese Frage wurde beantwortet
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Max ( Antwort nur um alle Fragen beantwortet zu haben!)