Eigentum und ALG 2 nach Scheidung

Hallo,

angenommen ein Ehepaar (a=Frau - b=Mann) hat ca. 8 Jahre gemeinsam im Haus,
was dato noch ein paar Jahre abbezahlt werden muss, gewohnt.
Das Haus ist im Grundbuch und in allen anderen Papieren samt
Darlehnsvertrag auf a eingetragen.
Dann kommt die Scheidung, bzw. der Scheidungsantrag,
und b zieht aus.
b überlässt das Haus vollständig a.
a wird während der Scheidungsphase arbeitslos.
Frage:
Was sehen hier die AL 1, bzw. AL 2 Bestimmungen vor?
Könnte es sein, dass z.B. das AL2-Amt auf Ex-Ehepartner a zukommt,
und einen Beitrag zum AL 2 für b fordert. Begründung: Zum Zeitpunkt
des Arbeitslosenbeginns hatten a und b das Haus noch gemeinsam?
Oder anders gefragt:
Wie lange muss a und b geschieden sein, damit diesbezüglich keine
Forderungen mehr kommen können?
Würde ein eine vertragliche Gütertrennung einer solchen Forderung
entgegen wirken?
Wenn im Haushalt von a noch 2 Kinder wohnen, wird das bei
solchen Forderungen berücksichtigt, oder könnte auch die
Forderung gestellt werden, dass sich a mit ihren Kindern eine
günstige Wohnung nehmen soll (und das Haus verkaufen, und damit einen
Anteil für den geschiedenen b, dem AL 2-Empfänger, zu bekommen).

Grüße und schönes WE

MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht

Was sehen hier die AL 1

nichts spezielles

, bzw. AL 2 Bestimmungen vor?
Könnte es sein, dass z.B. das AL2-Amt auf Ex-Ehepartner a
zukommt,
und einen Beitrag zum AL 2 für b fordert.

Ich denke a wird arbeitslos? Am besten noch mal neu formulieren. Ist schon so kompliziert genug. Mal ganz grundsätzlich sind auch geschiedene Ehepartner, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, noch zum Unterhalt verpflichtet. Da hilft auch kein evtl. vorhandener Ehevertrag nichts.

Begründung: Zum
Zeitpunkt
des Arbeitslosenbeginns hatten a und b das Haus noch
gemeinsam?

Das hat damit nichts zu tun. Es muss zunächst mal grundsätzlich zwischen ALG1 und ALG2 unterschieden werden.

MfG

Überflüssige Vollzitate entfernt [Mod Xolophos]
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht

Mal ganz grundsätzlich sind auch geschiedene Ehepartner, insbesondere
wenn Kinder vorhanden sind, noch zum Unterhalt verpflichtet.
Da hilft auch kein evtl. vorhandener Ehevertrag nichts.

Sorry, ich hab mich oben verschrieben. Also:
b wird arbeitslos, a arbeitet weiter mit Mini-Gehalt (evt. wegen
Arbeitslosigkeit von b dann mehr Stunden…jedoch würde das Gehalt
recht niedrig bleiben). a würde auch die beiden Kinder, weit
unter 18, im Haushalt behalten.
Je nach AL2-Höhe müsste dann b weiter für die Kinder aufkommen
(denke ich mal)…(a verlangt würde für sich keinen Unterhalt
forden).
So bliebe die Frage:
Wie sieht es für a aus, wenn b AL2 bekommt?
Müsste dann a um ihr Wohneigentum fürchten, oder müsste
a erst selbst gut verdienen, damit solche Forderungen vom
AL2-Amt an sie herangetragen werden?
Was ist wenn a auch zum AL2-Empfänger werden würde?

MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht