Eigentum und Grillen

Hi,

der folgende fall soll natürlich nur rein hypothetisch behandelt werden und auch so verstanden sein…

Angenommen A besitzt eine eigentumswohnung, die er vermitet (in meinem angenommenen fall an die eltern).
Nun beginnt die wm im eigenen land und die eltern möchten in ihrem garten grillen. Alles klasse, fernseher steht, bier ist kühl etc.
Doch just in dem moment in dem der grill (kohle) entzündet wird (keine übertreibung… tatsächlich im selben moment) steht nachbar B (ebenfalls eigentümer im haus) vor der tür und fragt, ob die hausordnung bekannt sei.
Zwei wochen später stellt sich nun, angenommerner weise, haeraus, dass B bei der hausverwaltungsgesellschaft (anonym) beschwerde eingelegt hat, mit dem resultat, dass es wohl der hausordnung entspreche, dass sobald sich auch nur einer beschwert, auf kohle gänzlich zu verzichten sei. Andere grillformen seinen allerding unbeschränkt einsetzbar.

Nun sind die fragen:
Kann es denn wirklich sein, dass einer das verhalten aller diktieren kann?
Gibt es urteile zu dem thema?

A hat natürlich auch sorge, dass seine mieter einfach davonlaufen können, da der „böse nachbar“ im allgemeinen ja schon fast eine wertminderung darstellt.

Die lächerlichkeit, dass ich einen gasgrill genauso stinkend (dann aber erlaubt) bedienen kann sei mal dahingestellt…

Für sachdienliche hinweise, wie immer dankbar

LG Alex:smile:

Die Hausordung und regeln des Zusammenlebens stellt nicht ein Hausverwalter auf, sondern die Eigentümergemeinschaft auf der Eigentümerversammlung! Dementsprechend ist der A selber für diese Regel mitverantwortlich und mir erschließt sich der Sinn der Frage nicht mehr.

Gruß Andreas