Eigentum vermieten trotz Unterhaltsschulden ?

Hallo !

Ich besitze eine Eigentumswohnung u da diese zu klein geworden ist( Zuwachs bekommen) möchte ich diese nun vermieten und selbst in eine größere Mietwohnung ziehen. Es bestehen aber leider Unterhaltsschulden . Nun ist die Frage , ob die Mieteinahmen die ich dann hätte für die Unterhaltschulden gepfändet werden könnten , oder ob ich berechtigt wäre damit weiterhin die Eigentumswohnung abzuzahlen.
Wer weiß Rat ?

Liebe Grüße , zimthonig

Hallo,
mit Unterhaltsschulden kenne ich mich nicht aus. Allgemein sind Mieteinnahmen pfändbar. Von den Mieteinnahmen werden aber normalerweise die Werbungskosten und Schuldzinsen abgezogen und nur nur der Gewinn kann herangezogen werden.
Leider kann ich speziell hierzu keine weiteren Auskünfte geben

Hallo und guten Abend,

soweit mir bekannt sind Unterhaltsschulden zu begleichen, sobald die finanziellen Möglichkeiten dafür gegeben sind.

Mieteinnahmen sind außerordentliche Einnahmen, die sowohl angegeben werden müssen als auch in vollem Umfang pfändbar sind…

Auch wenn Sie die Mieteinnahmen zur Tilgung verwenden möchten oder müssen, so können diese m.E. in vollem Umfang gepfändet und verwertet / der Schuldentilgung zugeführt werden.

Soweit mir bekannt kann nur 1 - und zwar die selbst genutzte Immobilie, aus Alterssicherungsgründen nicht belangt werden.

Eine ungenutzte / fremdvermietete Wohnung als solches ist pfändbar und kann vom Gläubiger zur (Unterhalts-) Schuldentilgung mittels Zwangsversteigerung - bei entsprechenden Anträgen - verwertet werden.

Es stellt sich hier jedoch auch die Frage, wie hoch der Wert der Wohnung ist und welcher Hypothekenkredit dem entgegensteht und ob sich eine Pfändung / Verwertung überhaupt lohnt.

Vorsicht!!!

Bevor Sie sich zu diesem Schritt - etwas Anderes zu kaufen und mit den Mieteinnahmen die alte Wohnung zu Tilgen - entschliessen, sollten Sie evtl. eine allgemeine Rücksprache mit

  1. einem Fachanwalt für Unterhaltsrecht

und / oder

  1. dem Gläubiger (welches Amt auch immer / Expartner) nehmen und eine feste Rückzahlung / Rate - bei entsprechendem Verzicht auf rechtliche Mittel / Pfändung langfristig vereinbaren (schriftlich!!!)

Ansonsten kann Ihnen am Tage des Aus- oder Umzugs aus dieser Wohnung selbige beschlagnahmt und Verwertet/Versteigert werden.

Solange Sie diese eigene, jetzige Wohnung selbst bewohnen, ist dieser Schritt nicht ohne Weiteres möglich.

Viel Erfolg

MfG

Schüler

Hallo,
kann ich wirklich nicht sagen.
Anwalt oder Google .

Hallo,
sorry, war ein paar Tage nicht erreichbar.
Kann zu der Frage auch keine Antwort geben, sehe die Beantwortung eher im Sozialrecht als im Mietrecht .

Anwalt Sozialrecht oder vielleicht direkte Frage an Sozialbehörde

mfg
Jürgen

Hallo zimthonig,

Sorry, dass ich so spät antworte, leider war ich längere Zeit im Ausland.

Nach meinem Ermessen sind die Einnahmen, welche Sie durch Vermietung erhalten, pfändbar. Wobei natürlich die entsprechenden Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden. Da ich aber davon ausgehe, dass weitere Einahmen durch Gehalt bzw. selbständiger Arbeit erzielt werden, müssen Sie damit rechnen, dass diese Mehreinnahmen ganz bzw. teilweise gepfändet werden.

Viele Grüße
Clues