Eigentum vermieten

Hallo. Haben eine Eigentumswohnung auf Abzahlung gekauft, die wir selbst bewohnen. Jetzt hätten wir die Möglichkeit, im Haus eine zweite kleinere Wohnung zu kaufen, da die Eigentümerin verstorben ist. Hätten erst mal vor, diese kleinere zu vermieten und irgendwann im Alter selbst zu bewohnen, wenn unsere Kinder mal raus sind und wir die grosse Wohnung nicht mehr brauchen. Nun meine Frage: Dürften wir den Kredit von den Mieteinnahmen tilgen (würde kein Kredit über die Bank sein, sondern eine notariell beglaubigte Vereinbarung, die Zahlung an die Erbin der Wohnung zu tätigen)? Mit was für Steuerabgaben auf die Mieteinnahmen müssen wir im Jahr rechnen? Weiß das von einer Bekannten dass sie beim Lohnsteuerausgleich ganz schön drauf zahlen musste. Was müssen wir bei einer Vermietung rechtlich noch so beachten? Sind das erste mal in der Situation eine Wohnung zu vermieten und kennen uns damit logischerweise noch nicht aus.

Du kannst die Zinsen von der Bank in deinem Jahresausgleich geltend machen, wie auch 2% des Wertes, den eine Behörde genau festlegt. Meistens sind das zwischen 70-80% des Kaufpreises. Ansonsten empfehle ich dir, wenn du vermieten willst, geh erstmal in einen Hausbesitzerverein. Dort kannst du dich beraten lassen. Das Geld, das diese Mitgliedschaft kostet ist gut angelegt! Eine Rechtschutzversicherung wäre auch zu überlegen.
Wie viel Steuern du auf die Mieteinnahmen bezahlen musst, hängt von deinem gesamten Einkommen ab. Schau genau, wen du dir als Mieter in deine Wohnung holst!!! Sigi

Hallo Sigi,

auch vor zwanzig Jahren, als die Arbeitnehmerveranlagung noch „Lohnsteuerjahresausgleich“ hieß, war diese Form der Veranlagung auf N-Einkünfte beschränkt. Wenn Einkünfte aus V+V vorliegen, wird seit Jahr und Tag zur ESt veranlagt.

Die Bemessungsgrundlage für die AfA wird übrigens nicht durch eine Behörde festgelegt - es geht dabei schlicht um die AHK des Grundstücks, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Wie der StPfl diesen Anteil ermittel, ist ihm selber überlassen, solange das Ergebnis richtig ist. Und außer der Regel-AfA gibts auch noch die erhöhten Absetzungen gem. §§ 7h, 7i, 7k EStG.

Und außer AfA und Finanzierungskosten gibt es noch haufenweise andere Werbungskosten zu Einnahmen aus V+V.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

der steuerliche Teil läßt sich klären, wenn nicht anders dann bei einem Steuerberater.

Schwieriger wird es ev., wie die Vorposterin kurz anmerkte, mit den Mietern.

Wenn sich die Wohnung in einer beliebten Stadt befindet, sollte es kein Problem sein, solvente und ehrliche Mieter zu finden, zumindest hat man reichlich Auswahl und darf nur nicht auf Mietnomaden hereinfallen.

Auf dem Land oder in Städten mit viel Leerstand ist es mangels Interesse wesentlich schwieriger.
Meine Schwester hat so ungefähr 10 miese Mieter nacheinander gehabt (viele zahlten irgendwann nicht mehr oder räumten im Winter den Schnee nicht, kümmerten sich im Sommer nicht um ihren Gartenanteil wie vereinbart, zweigten illegal Strom ab, zogen garnicht erst ein, etc.
Ich erinnere mich nicht an alles. Es ist seit etwa 15 Jahren ein einziges Desaster.
Kommt also auch sehr darauf an, wo sich Eure Wohnung befindet.

Gruß, Paran