Hallo Susanne,
Ich denke, Geld das als Geschenk auf ein Sparbuch eingezahlt
wird gehört dem Kind und nur ihm…
Auch nicht in allergrößter Not dürfen sich die Eltern da was
davon nehmen. Noch nicht mal, wenn sie es wieder zurückzahlen.
Das sehe ich nicht so. Sollen die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern im Extremfall lieber hungern als dass sie den Eltern mal Geld leihen, was dann wieder zurückgezahlt wird?
Als ich kürzlich mit einer Arbeitskollegin darüber gesprochen
habe, stand die auf dem Standpunkt, in dem Moment wenn man das
Geld auf das Sparbuch eingezahlt hat, gehört es dem Kind und
die Eltern können darüber verfügen, was damit gemacht wird. So
wie sie auch bestimmen können, was es zum Mittagessen gibt und
wo der nächste Urlaub hin geht. Wenn die Eltern das Geld
abheben hat sich der Schenkende da nicht einzumischen.
Das ist geltendes Recht. Es ist auch okay so (sofern die Eltern das Geld nicht für sich selbst verwenden).
Im Gegenteil, sie könne sogar verstehen, wenn dann von den Eltern
der Vorwurf kommt, man mische sich in was ein, was einem
nichts angeht.
Ist ja auch so. Entweder der Schenker will, dass etwas ganz bestimmtes dafür gekauft wird, dann kann er auch einen Gutschein schenken, es selbst kaufen oder gemeinsam mit Kind/Eltern kaufen gehen oder er will, dass das Geld dem Kind erst mit 18 zur Verfügung steht, dann legt er es am besten an. Schenkt der Geber aber nur deshalb Geld, weil ihm eben kein passendes Geschenk einfällt, dann ist davon auszugehen, dass das Geld nach den Vorstellungen der Eltern (und je nach Alter auch des Kindes) für das Kind verwendet werden kann. Wenn dann eben die Markenschuhe drin sind anstatt nur Billigteile - ja prima, auch gut.
Ich selbst bin in der glücklichen Lage, für die Bedürfnisse meiner Kinder auch ohne Zuwendungen Dritter sorgen zu können (und zwar durch eigene Arbeit, nicht durch anderer Leute Fleiß). So landen Geldgeschenke zu 99% auf dem Sparbuch (das restliche 1% wandert meist ins Spielzeuggeschäft). Sollten wir aber mal in Not geraten, würde ich durchaus erst auf die familiären Rücklagen zurückgreifen, bevor ich staatliche Hilfen beantrage. Der Staat - und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler - kann nicht dafür verantwortlich sein, den Kindern ein dickes Sparbuch zu erhalten, während deren Eltern Hilfen aus Steuergeldern beziehen. Ich spreche dabei nicht von kleineren Beträgen, aber viele Sparbücher nehmen im Laufe der Jahre vierstellige Größenordnungen an. Da sehe ich dann nicht ein, dass Hilfen für Klassenfahrten oä. gezahlt werden sollen, derweil auf dem Konto sich Guthaben und Zinsen mehren.
Ich finde, wofür geschenktes Geld ausgegeben wird, sollte man immer daran messen, wie die aktuelle Situation in der Familie ist. Das Geld für das Kind „treuhänderisch verwalten“ heißt nicht immer, es nicht anzurühren. Es sollte aber - wenn es ausgegeben wird - mit sehr viel Fingerspitzengefühl eingesetzt werden.
Viele Grüße, Heike