Hallo Leute:
Wenn einem Kind etwas geschenkt wurde, also Eigentum des Kindes ist, ist es dann unter der Verwaltung der sorgeberechtigten Person? Wenn die nicht-sorgeberechtigte Person, auch wenn es der Schenker selbst, nehmen wir mal an, der Vater, ist, dieses Geschenk ohne Erlaubnis an sich nimmt, ist das dann Diebstahl?
Danke im Voraus für eure Antwort,
Gruß Lissi
Hallo Lissi,
ich denke, dann sollten die beiden Personen versuchen, das Kind nicht dazu zu misbrauchen, ihre persönlichen Probleme und Kämpfe auszufechten.
Das gilt für beide Seiten gleichermaßen.
Gruß
Peter
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Hallo Lissi,
ich denke, dann sollten die beiden Personen versuchen, das
Kind nicht dazu zu misbrauchen, ihre persönlichen Probleme und
Kämpfe auszufechten.
Hallo,
Ich denke, hier geht es eher um eine Erziehungsmaßnahme eines Erziehungsberechtigten, der dem Kind etwas wegnahm (vllt Playstation oder vglbares) evtl als Strafe oder Anreiz zum lernen oder so. Lissi sollte mehr Infos über den fiktiven Fall geben.
lg, Dany
Also hier noch mehr Infos:
Nehmen wir an: Großvater A hat die Spielekonsole dem Kind geschenkt. Das Kind ist deutlich häufiger bei Großvater B. Dort war auch 2 Jahre lang die Spielekonsole.Die Mutter (zu B gehörig)ist allein sorgeberechtigt, will, dass die Konsole bei B bleibt,weil das Kind es auch so wollte.
Jetzt hat Großvater A (wegen einem nichtigen Grund) einen Zorn auf Großvater B. Großvater A will nun die Spielekonsole „zurück“ (um Großvater B zu bestrafen, ans Kind denkt er nicht!). Er dringt uneingeladen ins Haus von Großvater B, schuckt Großvater B zur Seite, stürmt ins Haus, holt die Konsole, geht wieder.
Jeglicher Versuch von B, mit A zu reden, schlägt fehl.
Wie ist denn nun die Rechtslage, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Raubüberfall?!?
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Hallo Lissi,
Jeglicher Versuch von B, mit A zu reden, schlägt fehl.
Wie ist denn nun die Rechtslage, Diebstahl, Hausfriedensbruch,
Raubüberfall?!?
Mit Diebstahl und Hausfriedensbruch kommst du schon mal weiter. Mach dem Opa A mal klar, dass die Spielkonsole seinem Enkelkind gehört und allein dieses - respektive die Eltern - entscheiden, wo diese Spielkonsole hingehört. Geschenkt ist geschenkt.
Gruß
Hallo Lissi,
Mit Diebstahl und Hausfriedensbruch kommst du schon mal
weiter. Mach dem Opa A mal klar, dass die Spielkonsole seinem
Enkelkind gehört und allein dieses - respektive die Eltern -
entscheiden, wo diese Spielkonsole hingehört. Geschenkt ist
geschenkt.Gruß
Das ist Opa A leider nicht zu vermitteln, trotz mehrerer Versuche. Opa A legt dann auf oder geht weg. Aber danke für die Antwort! Opa B ist schon unterwegs…
Hallo,
ich finde es schwierig, in emotional schweirigen Familiensituationen mit Rechtsgrundlagen zu argumentieren. Da sollten andere Methoden gefunden werden. Was für den einen „Nichtig“ ist, ist für den anderen ein schwerwiegendes Hindernis - da besteht Redebedarf. Ohne den rechtlichen Fingerzeig.
Soviel zu meiner bescheidenen Meinung. Ansonsten dürfte das Hausfriedensbruch und Diebstahl sein. Aber wie gesagt, in einer emotional aufgeschaukelten Diskussion bringen dir solche Argumente gar nix ;o). Außer du stellst Anzeige.
lg, Dany
Also hier noch mehr Infos:
Nehmen wir an: Großvater A hat die Spielekonsole dem Kind
geschenkt. Das Kind ist deutlich häufiger bei Großvater B.
Dort war auch 2 Jahre lang die Spielekonsole.Die Mutter (zu B
gehörig)ist allein sorgeberechtigt, will, dass die Konsole bei
B bleibt,weil das Kind es auch so wollte.
Jetzt hat Großvater A (wegen einem nichtigen Grund) einen
Zorn auf Großvater B. Großvater A will nun die Spielekonsole
„zurück“ (um Großvater B zu bestrafen, ans Kind denkt er
nicht!). Er dringt uneingeladen ins Haus von Großvater B,
schuckt Großvater B zur Seite, stürmt ins Haus, holt die
Konsole, geht wieder.
Jeglicher Versuch von B, mit A zu reden, schlägt fehl.
Wie ist denn nun die Rechtslage, Diebstahl, Hausfriedensbruch,
Raubüberfall?!?