Eigentum von Pflanzen im Garten

Hallo ihr Wisenden, mal angenommen ein M hat eine Wohnung auf einem Bauernhof gemietet, der ein total verwahrlostes Grundstück genannt Garten
zu gehörig ist. Der M hat mit viel Mühe und Geld dieses Grundstück in
eine wunderschöne Parklandschaft verwandelt.Nun nachdem alles fertig ist wird er wegen Eigenbedarfs gekündigt. Kann er die kostbarsten Pflanzen mitnehmen? Muß er den Garten bis zum Auszug weiter pflegen? Kann er für seine Arbeit eine Entschädigung verlangen?
MfrG Veronika

Hallo,

die Pflanzen darf er mitnehmen. Den Rasen muss er, soweit im Mietvertrag vereinbart, bis zum Auszug pflegen. Ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht nur, wenn dies vereinbart wurde.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter, auch wenn gar kein Rasen vorhanden war? Und das Unkraut 1m hoch stand? Außerdem hat der M vom VM den Unrat weggeräumt. Im Mietvertrag steht lediglich „350 Qm Garten“, kein Zusatz oder Auflagen, der M hat aber ca.600qm saubergehalten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn die Gartenpflege vereinbart ist - muss der Mieter einen gepflegten Garten bei Auszug übergeben - selbst dann - wenn vorher eine Wüste war. Leider.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]