Eigentum vorzeitig abbezahlen

Hallo Leute
Nächstes Jahr bekomm ich eine Vericherung ausbezahlt und möchte davon mein Haus abbezahlen. Sozusagen Schuldenfrei ins Alter. Jetzt raten mir so einige davon ab, weil ein hypothekenfreies Haus ja auch Nachteile hat. Z.B. Die Eltern müssen ins Heim und es ist nicht genug Bares da. Dann hast du ein abbezahltes Haus. Das ist ja genauso gut wie bares.
Vieleicht sind da auch noch Gründe, von denen ich nichts weiß. Mein Frage ist:
Soll ich jetzt das Geld aus meiner abgelaufenen Lebenversicherung aufs Konto bringen. Mit 1,5% Zinz. Und die Laufzeit meins Hauses weiter verlängern, damit das Haus verschuldet bleibt. Damit nicht irgendwelche Ämter im Falle des Falles die Hände aufhalten.
Wie verhält man sich am besten. Danke schonmal für eure Hilfe.
MfG Heiner

Hallo,
tipp mal bei „Frau Google“ das Wort „Vorfälligkeitsentschädigung“ ein und such mal in Deinem Finanzierungsvertrag nach dem Wort „Sondertilgung“, dann solltest Du Dir selber eine Antwort auf Deine Frage geben können.

Es kann hier leider keiner erraten, wie hoch Deine Restschulden und Dein bisheriger Zinssatz sind, wie nötig Deine Bank ihre Kunden hat und wieviel Du ggf. ohnehin p.a. sondertilgen darfst.

Grundsätzlich ist ein abbezahltes Haus nie verkehrt, auch nicht, um sich um die Pflegekosten von Unterhaltsberechtigten zu drücken :wink:

Gruß vom
Schnabel

verschuldet bleibt. Damit nicht irgendwelche Ämter im Falle des Falles die Hände aufhalten.

Das heißt, du zahlst lieber mit Gewißheit Zinsen an die Bank, damit Du vielleicht die Pflege der Eltern nicht übernehmen mußt ? Ich würde lieber für meine Eltern zahlen, als der Bank unnötog Zinsen zu schenken.

Tach,

Nächstes Jahr bekomm ich eine Vericherung ausbezahlt und
möchte davon mein Haus abbezahlen.

würde ich auch so machen.

Mein Frage ist:
Soll ich jetzt das Geld aus meiner abgelaufenen
Lebenversicherung aufs Konto bringen. Mit 1,5% Zinz. Und die
Laufzeit meins Hauses weiter verlängern, damit das Haus
verschuldet bleibt. Damit nicht irgendwelche Ämter im Falle
des Falles die Hände aufhalten.

Ähm, glaubst Du, sie halten die Hand nicht auf, wenn Du die Patte auf der Bank hast?!
Wenn Du das Haus jetzt freimachst, kannst Du das Geld, das Du bisher der Bank bezahlt hast, zur Bank tragen.
Eine Vorfälligkeitszahlung ist bei der Sache natürlich zu berücksichtigen, das kann die Rechnung verschieben.

Gandalf

Sorry. Ich hab mich da wohl etwas unklar ausgedrückt. Natürlich sorge ich für meine Eltern, soweit ich es kann. Meine Frage. Wenn so ein Pflegeheim 1200 Euro von einem will, ich selber aber für mich und meine Frau 1450 habe, reicht das ja nicht. Ist es da gut, wenn man sein Haus abbezahlt hat. Da kann man es ja prima verkaufen und davon das Pflegeheim seiner Mutter bezahlen. Wer möchte das schon. Das ist doch nicht der Sinn. Leute legen sich ein Leben lang krumm und endlich ist es bezahlt und das Pflegeheim zwingt dich, es wieder abzugeben, damit du für deine Demenzkranke Mutter wieder flüssig bist. Vieleicht ist das ja so und ich muß langsam meine rosarote Brille absetzen.
Also 1450 Euro Rente
Plegeheim will für Mutter 1200
woher? Frage: Haus verkaufen?

Vor dem Verkauf kommt ja immer die grundsätzliche Berechnung des aufzubringenden Anteils.
Ein Konto leermachen zu lassen ist für das Amt einfacher als mal auf die Schnelle ein Haus zu verkaufen.
Wenn es so weit kommt, kann man ja auch erst mal eine neue Hypothek aufnehmen.

vnA

Hallo,
sieh Dir bitte mal die Unterhaltsregelungen des SGB und typische Durschnittskosten eines Altenheims an :wink: Du bist etwas auf dem Holzweg :wink:

Ein „typischer Platz“ in einem Heim mit Pflegestufe III kostet rd. 3.500 EUR (nach oben offen…). Das zahlt der zu Pflegende. Kann er (und/oder eine seiner Versicherungen) das nicht, zahlt das (oder den Restbetrag) das Sozialamt und holt es sich von den Unterhaltspflichtigen **im Rahmen der geltenden Freibeträge** zurück.

Die Verwertung eines selbstgenutzten Einfamilienhaus kann und wird zwar von dem **zu Pflegenden** verlangt werden, aber von den **Unterhaltsverpflichteten** wird niemals verlangt, dass diese ihr selbstgenutztes Eigenheim dafür verwerten. (Ich gehe davon aus, dass es in den letzten 10 Jahren vor Pflegebedürftigkeit nicht zu einer größeren Schenkung zur Anschaffung der Immobilie kam…).

Dein Häuschen wird also sicher nicht für die Pflege Deiner Eltern „draufgehen“, wenn Du es selbst bezahlt hast.

Gruß vom
Schnabel

Ja. Genau. Sowas in der Art meinte ich auch. Aber das war ja ansich nur ein Beispiel. Ich möchte ja meine Hypothek ablösen. Und Bekannte sagten mir, dass es immer besser ist, noch Schulden auf dem Haus zu haben als schon abbezahlt. Jetzt fallen mir aber keine Nachteile ein, sein Häuschen abzulösen. Ausser vieleicht dem Fall mit der plegebedürftigen Mutter. Aber wenn man sich da auch keine Sorgen machen muß, kann man das ja getroßt machen. Oder?

Sehr richtig!