Eigentum vs Mieter / Trittschalldämmung DIN4109

Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem 6-Parteienhaus. Baujahr 1963. Das EG und das 1. OG, in dem wir auch wohnen, sind Eigentumswohnungen. Die Wohnungen im 2. OG sind vermietet.
Vor kurzem ist über uns eine Frau mit drei Kindern zur Miete eingezogen.
Es wurde ein neuer Laminatboden verlegt uns seitdem ist es bei uns unerträglich laut. Vor allem dumpfe Trampelgeräusche eines Barfuss laufenden Kindes. Und die zwei jüngeren werden in Zukunft auch den aufrechten Gang erlernen. Uns ist klar dass es ein Mehrfamilienhaus ist und dass Geräusche nicht ausgeschlossen sind. Erst recht nicht wenn Kinder da sind.

Der Mieter der vor dieser Frau dort wohnte, hatte auch Kinder und diese waren auch laut. Diese störenden, dumpfen Trittgeräusche waren jedoch damals nicht so zu hören. Damals lag dort ein PVC-Boden.

Zwei Gespräche mit der Mieterin innerhalb der ersten zwei Wochen führten zu nichts. Eine Mail an den Eigentümer mit der Schilderung des Problems und der Bitte um Rücksprache wurde nicht beantwortet.

Ein Verkauf/Umzug kommt aus finanzieller Sicht nicht in Frage. Eine Vermietung ebenfalls nicht. Das Problem muss an der Wurzel gepackt werden.

Jetzt haben wir natürlich einige Fragen:

Könnte das Laminat wirklich so eine Resonanz erzeugen?
Vielleicht ist es falsch verlegt. Berührt die Wände und diese geben die Geräusche weiter. Mangelnde Dämpfung unter dem Laminat?

Ich habe mit einem Baumarkt-Schallpegelmesser Geräusche von bis zu 61dB gemessen. Es sind keine zeitlich kurzen Intervalle. Das Kind ist sehr lebhaft, was ja auch schön ist, aber das Laufen und Springen dauert oft stundenlang mit kleineren Pausen - weil es sich wehgetan hat und dann heult. Und dann geht es fröhlich weiter. Das Heulen kriegen wir natürlich auch mit, aber es ist ein ganz anderer Frequenzbereich.

Es gibt ja die DIN 4109 aber was trifft da auf 1963 erbaute Häuser zu?

Wie können wir jetzt vorgehen?

Erneute Kontaktaufnahme mit dem Vermieter durch unseren Anwalt? Mit irgendwelchen Fristsetzungen?
Messungen durchführen? Natürlich nicht mit dem Baumarktgerät, sondern von einer Firma oder Amt.

Vielleicht hat jemand Rat.

Danke im Voraus

Hallo Fragesteller/Fragestellerin,
das von Dir beschriebene Problem ist bekannt. Leider nur zu gut.
Wird ein vorhandener Oberbelag gegen dünnschichtige, dazu noch schwimmend verlegte Laminat-Fußbodenelemente ausgetauscht, erhöht sich meistens der von dieser Wohnung ausgehende Lärm bei Nutzung des Fußbodens.
Die Ursachen für den größeren Lärm liegen primär in den dünnschichtigen Elementen sowie der schwimmenden Verlegung begründet. Das Luftpolster unter den Elementen lässt die Fußbodenelemente als „Membrane“ (ähnlich wie bei einer Trommel) wirken und verstärkt den Schall.
Abhilfe kann man durch eine feste Verklebung mit dem (gespachtelten) Estrich schaffen, da der Estrich durch die Dämmschichten wie auch seine Masse ausreichenden Trittschallschutz bewirkt. Die Verklebung gibt aber kein Laminatfußbodenhersteller für sein Produkt frei …

Eine andere Ursache kann tatsächlich in der Verlegung begründet liegen. Stößt der Laminatfußboden nur an 1 oder 2 Stellen hart an aufsteigende Bauteile (Wände, Türzargen etc.) an, ist eine Schallbrücke mehr als wahrscheinlich. Dann wird der Impuls beim Begehen der Fläche als Körperschall an das gesamte Bauwerk weitergeleitet. Und alle Bewohner sämtlicher Wohnebenen dürfen das mehr oder weniger genießen.
-.-.-.-
Das Problem ist mir auch aus eigener beruflicher Tätigkeit bekannt, seinerzeit war es ein gerichtlicher Beweisbeschluss, den ich im Zusammenhang mit Lärm nach Belagwechsel zu erfüllen hatte.
Messungen werden nichts, aber auch garnichts Verwertbares ergeben. Das liegt bei der Messung mit dem Normhammerwerk einfach an dem vorgegebenen A-Filter des Messgeräts (siehe dBA).
Tiefe Frequenzen und auch „Klacker-Geräusche“ werden außerdem mit dem A-Filter nicht praxisnah erfasst. Außerdem müsste man für diese Messung auch in die Räume, aus welchen der Lärm hervorgeht (Senderraum und Empfängerraum).
„Außer Spesen nichts gewesen“, sagt der Volksmund. Zu dieser Messung kann ich also (auch aus weiteren Gründen) nicht raten.
Kurzum: verweigert sich der Wohnraumnutzer wie auch der Wohnungseigentümer einer einvernehmlichen Lösung, kann man nur leiden -oder die Wohnung wechseln.
-.-.-.-.-.-
Bedauerlicherweise kann ich zu Deiner Anfrage keine andere Antwort geben.
Gruß: Klaus

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben so ausführlich zu antworten.

Gestern ist mir folgendes aufgefallen. Ich habe gestern, als das Kind über uns gesprungen ist an meiner Decke einen Wert von 52dB gemessen. Aber an einer Wand waren es 75dB. Wahrscheinlich werden die meisten dieser Geräusche über die Wand übertragen.

Könnte man diese Wand von der Decke trennen um wenigstens ein paar dB zu „killen“?

Des Weiteren werde ich die Hausverwaltung darum bitten, den Hausmeister in die Wohnung des Verursachers zu schicken, damit dieser feststellt, ob wirklich das neu verlegte Laminat nicht an Zargen oder Wände ragt.

Halten Sie das für sinnvoll?