Eigentum vs. Unterhalt

Hallo!

Darf eigentlich ein Vater, der für sein studierendes Kind aus
einer früheren Verbindung allein (!) unterhaltspflichtig ist
(leibliche Mutter des Kindes nicht zahlungsfähig) Eigentum
anschaffen, obwohl das die Unterhaltsleistung wegen der daraus
resultierenden höheren Kosten erheblich schmälert?

Im hiesigen Falle bewohnt dieser Vater mit seiner „neuen“ Familie
(Ehefrau und zwei Kinder) eine relativ preiswerte
3-Zimmer-Mietwohnung mit Balkon, möchte aber eine gleich große
Eigentumswohnung mit Garten kaufen. Die laufenden monatlichen
Kosten für Kredit, Nebenkosten etc. sind etwa doppelt so hoch
wie die zur Zeit zu zahlende Miete.

Nach der mir bekannten „Unterhalts-Errechnungs-Methode“ werden
bei der Unterhaltsberechnung 1.800 DM für den Vater, 670 DM für
die Ehefrau sowie 540 (?) DM für jedes Kind (bei Miete nicht über
990 DM angerechnet). So wie ich das verstehe, wird also höhere
Miete (oder hier Kosten für Kredit etc.) ebenso angerechnet.

Stimmt das?
Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße!

Später entstehende Schulden werden nicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Vielmehr ist es so, dass man die jetzige Unterhaltszahlung bei der Berechnung, ob man ein Haus/ETW finanzieren kann, berücksichtigen muss.

Ciao
Magenta

Hallo!

Darf eigentlich ein Vater, der für sein studierendes Kind aus
einer früheren Verbindung allein (!) unterhaltspflichtig ist
(leibliche Mutter des Kindes nicht zahlungsfähig) Eigentum
anschaffen, obwohl das die Unterhaltsleistung wegen der daraus
resultierenden höheren Kosten erheblich schmälert?

Hallo Bea,
ich konnte zur Beantwortung der verschiedensten Fragen im Zusammenhang mit „Unterhalt“ viel mit folgender website anfangen.
Vielleicht kannst Du auch davon profitieren.
Was Dich interessiert, ist Dein Selbstbehalt, also der Teil Deines Einkommens, der Dir auf jeden Fall zum Leben bleiben muß.

https://mein-recht.de/scheidung.html

Viele Grüße
maerzsonne
PS. im übrigen wirst Du herausfinden, dass magenta durchaus Recht hat.

Im hiesigen Falle bewohnt dieser Vater mit seiner „neuen“
Familie
(Ehefrau und zwei Kinder) eine relativ preiswerte
3-Zimmer-Mietwohnung mit Balkon, möchte aber eine gleich große
Eigentumswohnung mit Garten kaufen. Die laufenden monatlichen
Kosten für Kredit, Nebenkosten etc. sind etwa doppelt so hoch
wie die zur Zeit zu zahlende Miete.

Nach der mir bekannten „Unterhalts-Errechnungs-Methode“ werden
bei der Unterhaltsberechnung 1.800 DM für den Vater, 670 DM
für
die Ehefrau sowie 540 (?) DM für jedes Kind (bei Miete nicht
über
990 DM angerechnet). So wie ich das verstehe, wird also höhere
Miete (oder hier Kosten für Kredit etc.) ebenso angerechnet.

Stimmt das?
Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße!