Eigentum weg bei Privatinsolvenz des Mannes?

Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe ich bin hier richtig gelandet…ich habe nämlich eine Frage.

Angenommen ein Ehepaar besitzt zwei, noch nicht abbezahlte Immobilien. Aufgrund finanziell schlechter Lage trennt sich das Ehepaar. Der Kredit für das gemeinsame Haus A, in dem beide auch gelebt haben (das andere Haus B wurde vermietet) kann nicht mehr bedient werden, somit musste es mit Verlust verkauft werden. Der Mann muss aufgrund der erdrückenden Finanzlast in die Privatinsolvenz. Die Frau meldet für das Haus B Eigenbedarf an und kündigt den Mietern, kann die Hypotheken auch selber tragen und muss nicht in die Privatinsolvenz. Allerdings gehört dieses Haus B nur zur Hälfte ihr, die andere Hälfte gehört bekanntermaßen Ihrem Ehemann. Nun übeschreibt Sie (aus unbekannten Gründen) Ihre Haushälfte Ihrer unbelasteten Tochter.

Nun zu meiner Frage:

Kann der Insolvenzverwalter des Ehemanns im Rahmen des Insolvenzverfahrens das gemeinsame Haus B als Vermögen des Mannes vekaufen lassen oder ist ein Verkauf bzw. letztlich eine Zwangsvesteigerung nicht möglich, da die andere Haushälfte ja der Tochter gehört.

Wie läuft so etwas dann? Bitte um Hilfe!

Vielen Dank bereits im Voraus!!!

Hallo Cekey,
keine Sorge, Haus B nimmt Ihnen niemand weg:

  1. Sie bewohnen dieses Haus (dieses genügt schon)!
  2. Im Grundbuch stehen Sie und Ihre Tochter.

Zu Nr. 2 kann der InsoVerwalter zwar vermuten dass hier irgendwie „getrickst“ wurde-
iss aber egal, da Punkt 1 in den Vordergrund rückt!

Gruss
Knauffi

Die Gläubiger Ihres Mannes werden, sofern dort ein wacher Verstand sitzt, in die Rückgewähransprüche der Grundpfandrechte der finazierenden Bank pfänden und daraus die Zwangsversteigerung in Ihr gesamtes Vermögen betreiben. Einer Übertragung Ihres 1/2-anteils auf die Tochter muß Ihr Ehemann und müssen auch die Gläubigerbanken, die im Grundbuch eingetragen sind, zustimmen. Im Hinblick auf die Sitzuation Ihres Mannes steht dieen Banken auch trotzt Ihrer weiteren Zahlung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem die Banken auch Gebrauch machen werden, um ihre Schäflein in Trockene zu bringen, bevor man denen über die Pfändung in die Rückgewähransprüche Probleme bereitet.

Hallo,
tut mir sehr leid, aber in dieser Angelegenheit kann ich dir keine Antwort geben, da weiß ich nicht darüber Bescheid. Ich weiß nicht aus welcher Stadt du kommst, aber bei uns in Mannheim gibt es bei der Zeitung Mannheimer Morgen eine Sozialredaktion an die würde ich mal schreiben. Die geben dir auf jeden Fall eine Antwort.
Viele Grüße

Hallo,
leider kann ich in diesem Fall keine Auskunft geben.
Ich würde Empfehlen einen Anwalt für Inso-Recht zu kontaktieren.

MfG
lucy

Also:
Vermögensübertragungen innerhalb von nahen Verwandten (Mutter- Tochter, z.B) sind anfechtbar (ich glaube innerhalb von 2 Jahren), wenn dadurch einen Dritten ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wohnt jetzt die Mutter in der Wohnung, die je zur Hälfte der Tochter und dem Ehemann gehört. Die Mieteinnahmen werden auf die Eigentümer je nach Anteil aufgeteilt.Außerdem ist die Mutter in Haus B dann ja keiner Eigentümerin mehr. Mietverträge lassesn sich eben auch kündigen.
Hat der Vater auf seinen Mietanteil verzichtet, so ist dieses anfechtbar (und wird auch angefechtet vom Insolvenzverwalter). Dieses ginge ja zu Lasten der Gläubiger. Hier gilt insbesondere zu beachten, das der Schuldner eine Mitwirkungspflicht hat. Verstösse können zu Aberkennung der Restschuldbefreiung führen. (Dann wäre das ganze Verfahren umsonst).

Der Insolvenzverwalter wird einen Antrag auf Eröffnung des Teilungsversteigerungsverfahren geben. Dann wird die 1/2 des Mannes versteigert. Der neue Eigentümer wird dann die anteilige Miete erhalten. ( Mietrecht bricht kein Eigentumsrecht). Hier könnte theoretsich die Tochter mitbieten, dann wäre Sie alleinige Eigentümrin. Einige haben sich auf solche Objekte spezialisiert: als Mieteigentümer werden die den anderen Eigentümern das Leben schwer machen. Ob es so kommt, kann man nicht Sagen. Miethöhe und Lage bestimmen sind hier ausschlagbebend.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnte ich zum Teil beantworten.

Hallo und guten Tag,

zunächst einmal: Ohne umfangreiche Akteneinsicht und Wissen zu Verträgen kann hier keinerlei Auskunft erteilt werden.

Meine Annahme schließt sich jedoch dahin gehend, dass eine Übertragung auf die Tochter rechtlich nicht durchstzbar ist. Im Zuge einer Verbraucher (Privat-)Insolvenz ist eine Rückforderung von Eigentum 10 Jahr zurück möglich. Wird die Übertragung nicht angegeben, riskiert der Schuldner die Restschuldbefreiung.

Darüber hinaus kann die Bank sicher die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn die Immobilie als Sicherheit gestellt wurde und der Kredit grundbuchlich eingetragen ist.

LG

Hallo, soweit ich weiss nennt man das was Du vor hast eine Vermögensverschiebung,-ist nicht okay.Bei einer Insolvenz deines Exmannes muss alles offen gelegt werden. Sind ja wohlgemeinsame Güter.