Hallo an alle KFO-Erfahrenen,
ich beabsichtige mit unserem Sohn den Kieferorthopäden zu wechseln - nach fast 8 Jahren hat sich kaum etwas getan.
Jetzt entdeckte ich zu meinem Erstaunen den Vermerk auf der Rechnung, dass die Geräte Eigentum des Kieferorthopäden bleiben.
Könnte das zu Problemen beim Wechsel führen? (Alle Rechnungen des alten KFO sind bezahlt.)
Ist der bisherige KFO verpflichtet, ALLE Unterlagen an den neuen zu übergeben? Auch Abdrücke usw.?
Danke für Erhellendes
Gruß florestino
Kurze Antwort: nein.
Grüsse
Nein … ?
es gibt keine Schwierigkeiten.
Oder: Nein, er muss die Abdrücke und Unterlagen nicht übergeben?
Servus florestino,
um aus Christians kurzer Antwort eine lange zu machen, hier zunächst einmal einer von etlichen Links zum Thema „Kiefermodelle Kieferorthopäde Herausgabe“:
http://drkesler.blogspot.de/2009/04/die-dokumentatio…
Daraus geht zweifelsfrei hervor, dass…
Kiefermodelle aufzubewahren sind (nicht unwichtig, weil sie sonst nicht herausgegeben werden könnten). Ausnahme: Modelle, die aus Gründen der Kostenersparnis im Labor zur Herstellung kieferorthopädischer Geräte verwendet wurden.
Auch zweifelsfrei ist, dass Behandlungsunterlagen in Abschrift und Röntgenaufnahmen in Kopie herausgegeben werden müssen. Persönliche Notizen des Behandlers (i.S.v.: „Wenn der Kerl mich noch einmal in den Finger beißt, bekommt er keinen Termin mehr“!!!") müssen nicht herausgegeben werden.
Ich habe keine Gerichtsurteile gefunden, die eine Auseinandersetzung zwischen Kieferorthopäden und Patient zum Thema Kiefermodelle entschieden hätten. Es gibt Urteile über die Herausgabe an den medizinischen Dienst der Krankenkassen) Trotzdem bin ich der Meinung, dass ein Gericht in einer Praxis vorhandene Kiefermodelle (im Zweifelsfall als Duplikat) als herauszugebende Behandlungsunterlage betrachten würde.
Als Patient muss man verstehen, dass Zahnärzte oft im Dilemma zwischen Aufbewahrungspflicht und Herausgabewunsch stehen, was dann kein Problem ist, wenn sich jeweils Duplikate mit hinreichender Präzision herstellen lassen. Klar muss auch sein, dass Kosten, die für die Herstellung von Duplikaten entstehen, vom Patienten zu tragen sind.
Gruß
Kai Müller
Danke für die ausführliche Antwort, aber mir geht es nicht nur um die Unterlagen sondern auch um den auf der Rechnung befindlichen Vermerk, dass die kieferorthopädischen Geräte ‚Eigentum des verordnenden Kieferorthopäden‘ bleiben.
Damit kann ich so gar nichts anfangen. Hieße das im Extremfall, dass der alte Kieferorthopäde die Spange entfernen und behalten kann?
(In dem Link geht es auch immer um Vertragszahnärzte - in diesem Fall ist aber ein Privatpatient gemeint.)
Viele Grüße
florestino
Servus Florestino,
ich weiß von einem Urteil zu Lasten eines Zahnarztes, der die (nicht bezahlte) Prothese eines Patienten anlässlich einer Reparatur ‚beschlagnahmt‘ hatte. Das hatte dann nicht nur privatrechtliche-, sondern auch straf- und berufsrechtliche Folgen.
Bei den festsitzenden ‚Spangen‘ kommt noch hinzu, dass diese Geräte als ‚eingegliedert‘ gelten. Der Versuch einer zahnmedizinisch nicht indizierten Entfernung solcher Hilfsmittel entspräche einem unerlaubten Eingriff und wäre Körperverletzung. Dabei können die Eigentumsverhältnisse IMO unberücksichtigt bleiben, solange ein Patient so offensichtlich ‚im Besitz‘ einer Sache ist, wie das bei kieferorthopädischen Brackets, Drähten und Bögen für jedermann ersichtlich ist.
Also: der alte Kieferorthopäde muss sich, was immer er für Recht hält, auf dem dafür vorgezeicheten (Rechts)wege holen. Sonst kann es vorkommen, dass ein Richter das tut, was die Amerikaner so nett als „to throw the book at him“ beschreiben. Bei uns kann das ‚book‘ dann u.U. bei den §§ 253 I, 255 StGB aufgeschlagen sein.
Gruß
Kai Müller
Die Zahnspangen, egal ob herausnehmbare oder feste gelten juristisch als Eigentum des Zahnarztes da sonst auf die Herausgabe der Geräte noch MwSt erhoben werden müsste. Die Zahnspangen welche gerade in Gebrauch sind bleiben selbstverständlich beim Patienten.
Alte Zahnspangen müssen noch Jahre aufbewahrt bleiben um deren Anfertigung nachweisen zu können usw.
Grüsse
Danke !!! (owT)
…