hallo,
freunde haben einmal einem bekannten pärchen etwas ausgeborgt - zur verschönerung - zu ausstellungszwecken. nichts aufregendes eher banales - jedoch ist das bekannte pärchen über nacht und nebel verschwunden - ihr wunderschönes eigenheim wird versteigert und natürlich bekommen die freunde das ausgeborgte eigentum nicht zurück. wie auch - das pärchen ist untergetaucht. tja und gott lob weil sie einfach an die freundschaft glauben gibt es auch nichts schriftliches.
welchen rat kann man geben um doch noch zu recht zu verhelfen?
nur ideeller wert der leihgabe ist wichtig.
Hi,
freunde haben einmal einem bekannten pärchen etwas ausgeborgt
- zur verschönerung - zu ausstellungszwecken. nichts
aufregendes eher banales - jedoch ist das bekannte pärchen
über nacht und nebel verschwunden - ihr wunderschönes
eigenheim wird versteigert und natürlich bekommen die freunde
das ausgeborgte eigentum nicht zurück. wie auch - das pärchen
ist untergetaucht. tja und gott lob weil sie einfach an die
freundschaft glauben gibt es auch nichts schriftliches.
welchen rat kann man geben um doch noch zu recht zu verhelfen?
nur ideeller wert der leihgabe ist wichtig.
- Aufenthaltsort ermitteln.
- Klären, ob Leihgabe noch im Besitz der Freunde.
- Mit ihnen reden, auch bei Nein in 2.
- Wenn dann noch nötig, weiter erkundigen.
Ohne 1. geht gar nichts und so lange man nicht weiß, was die Freunde sagen und wo das gute Stück ist, kann kein Mensch einen vernünftigen Rat geben…
Gruß Stefan
hallo,
tja danke für die antwort leider ist der aufenthaltsort unbekannt - keine polizei - kein anwalt - hat zugriff auf diese personen.
nicht einmal ein detektiv hat sie gefunden.
trotzdem danke für den rat
Hallo, Schucki,
können die Eigentümer der verliehenen Gegenstände in irgendeiner Weise ihren Eigentumsanspruch beweisen? Ggf. durch Zeugen?
Grüße
Eckard
Hi,
können die Eigentümer der verliehenen Gegenstände in
irgendeiner Weise ihren Eigentumsanspruch beweisen? Ggf. durch
Zeugen?
so lange sie nicht wissen wo der verliehene Gegenstand ist, hilft das auch nichts.
Gruß Stefan
hallo,
tja natürlich - also zeugen gibt es schon.
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hallo,
sie wissen wo die verliehenen gegenstände sind - das ist nicht das problem. das problem besteht darin das die personen ja nicht aufzufinden sind.
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Wie ich das liebe…
Hi,
sie wissen wo die verliehenen gegenstände sind - das ist nicht
das problem. das problem besteht darin das die personen ja
nicht aufzufinden sind.
tja…wenn Du wichtige Infos nur häppchenweise preisgibst, kannst Du kaum auf passende Antworten hoffen.
Gruß Stefan
hi,
also wo die ausgeborgten sachen sind ist bekannt - sie stehen in dem verlassenen haus - das ja die „angeblichen freunde“ fluchtartig verlassen haben. also wo sich die gegenstände befinden ist bekannt - nur die „noch“ hauseigentümer sind ja untergetaucht - also hilft da ja auch kein klingeln - es wird nie jemand öffnen. alles schon ausprobiert.
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