Wir sind eine neue, kleine Eigentümergemeinschaft (Haus mit 4 Wohnungen) und separatem Garagenkomplex ohne jeglichem Wasseranschluß und ohne Gemeinschaftsstrom.
Die Eigentümer erhalten getrennte Abrechnungen von der Hausverwaltung.
a) für Wohnung
b) für Garage.
Müssen die Garagen beteiligt sein am Gemeinschaftsstrom und am Gemeinschaftswasser?
Die Teilungserklärung gibt keinerlei Hinweis darauf.