Eigentümer fragt: Wohngeldabrechnung richtig?

Wir sind eine neue, kleine Eigentümergemeinschaft (Haus mit 4 Wohnungen) und separatem Garagenkomplex ohne jeglichem Wasseranschluß und ohne Gemeinschaftsstrom.

Die Eigentümer erhalten getrennte Abrechnungen von der Hausverwaltung.
a) für Wohnung
b) für Garage.

Müssen die Garagen beteiligt sein am Gemeinschaftsstrom und am Gemeinschaftswasser?
Die Teilungserklärung gibt keinerlei Hinweis darauf.

das ist doch ein fiktiver Fall…oder?

Sie sind doch an beiden nicht angeschlossen…oder hab ich das mißverstanden?
Wieso sollten sie dann an Strom und Wasser beteiligt sein…alles andere wäre doch unlogisch.

nein ist es nicht, man kann auch von der Situation ausgehen:

die Garagen, besser gesagt der Platz davor kann doch mit über die Hauszähler beleuchtet werden, ist dann dort auch noch Grünzeug was gegossen wird fällt dort auch ein Teil des Wasserverbrauches an.

Es gibt für die Stellplätze nur keine Separaten Zähler, Verbrauch findet aber Statt.

Eigentlich sind sie das doch automatisch, nämlich dadurch, daß auf die Garagen wenigstens jeweils ein Miteigentumsanteil entfällt und dadurch eben auch 1/x der Gesamtkosten der Eigentümer Gemeinschaft. Was steht denn in der Teilungserklärung (ggfs. in einer Anlage), wie die Miteigentumsanteile verteilt sind bzw. welche auf die Garagen entfallen?

…und warum schreibst du das nicht gleich in den UP? :angry:

Nun, das frage ich mich ja auch, warum auch die Garagen! Wir sind zwar EINE Eigentümergemeinschaft, aber die Garagen haben eine gesonderte Abrechnung!

Kein Gemeinschaftsstrom! Auch keine Beleuchtung vom Haus gelangt dort hin! Liegt an der Straße.
Es gibt auch Gemeinschaftseigentum an der Außenfläche, aber die Garagen und Stellplätze sind gepflastert. Benötigen keinerlei Wasser.

Die Miteigentumsanteile sind nach Wohnung sowie nach Garagen verteilt. Wir sind ja EINE Eigentümergemeinschaft. Das stimmt! Aber es ist nicht geklärt, ob die Garagen das Gemeinschaftswasser- und strom mittragen sollen.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Mir wird jetzt so langsam klar, daß es in der Teilungserklärung extra stehen müsste, wenn es eine Ausnahme geben soll!
Und das ist nicht der Fall ist,

Hallo @Lichtenberger, ich vertehe die Frage nicht, was ist UP ??