Eigentümer gegen Entscheidung der Eigentümerversammlung

Hallo,
Ein im EG lebender Eigentümer stellt die Frage der Wärmedämmumg des Kellers. Er muss immer mehr als alle anderen Heizen, weil der Boden immer so kalt ist. Die anderen Eigentümer stimmen dagegen.
Was kann der Eigentümer unternehmen? Woraus ergibt sich das und wie sind die Aussichten?

Vielen Dank im Voraus!

Hi.

Das mag schon sein, aber muss das zwingend an dem ungedämmten Keller liegen? Es könnte auch sein Wärmebedarf ursächlich sein. Wie will er das objektiv belegen? Klar liegt die Vermutung nahe, das hier eine Ursache liegen könnte

Aus dem Mehrheitsentscheid. Aussichten sind eher schlecht.

Der Eigentümer hat den Verbrauch mit den anderen Eigentümer verglichen - seiner ist höher, obwohl er nur nachts heizt und alleine wohnt.

Ein Verwalter meinte mal, es gibt eine neue gesetzliche (oder VO etc., weiß nicht mehr) Regelung, nach der dies gemacht werden müsste…

Den Verbrauch zu vergleichen? Da würde mich mal interessieren, wo das festgelegt sein soll. Gut, vergleichen kann man, aber was soll das mit dem Problem zu tun haben?

Ja so was gibt es, diese bezieht sich aber nciht auf dem Keller sondern es geht bei der Vo ums Dach diese Verordnung nennt sich Enev.

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Von der habe ich gehört, dachte er meinte etwas, was wirklich Keller betrifft. Dennoch danke.

Bitte, mit Keller nachrüsten ist mir nicht bekannt, ggf findest du ja was bei der Suche im Internet.

Es ist schon so, dass EG Wohnungen einen höheren Verbrauch haben der aber nicht soooo hoch gegenüber den anderen Wohnungen ist. So wie er heizt muss er sich über seinen Verbrauch aber nicht wundern!
Er läßt tagsüber die Wohnung vollkommen auskühlen um sie nachts, volle Pulle, wieder auf eine erträgliche Betriebstemperatur zu bringen!
Damit erreicht er aber dennoch nicht, dass die ausgekühlten Wände eine dauerhafte Mitteltemperatur bekommen und so geht das aufheizen auskühlen Spiel jeden Tag aufs Neue los. ramses90

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Das Poblem der Eigentümergemeinschaft ist nicht das Dämmen des Kellers sondern nur die gemeinschaftliche Kostenübernahme. Bezahlt der Eigentümer die Renovierung der Dachfenster der Leute, die ganz oben wohnen, mit?

Natürlich könnte auch der Eigentümer seine eigene Wohnung entweder von unten an der Kellerdecke oder von oben in der Wohnungen dämmen. Die Kellerdecke unter der Wohnung zu dämmen wäre besser. Gegen Eigenregie dürfte die Eigentümergemeinschaft relativ wenig haben.

Die „Aussichten“ sollte ein Rechtsanwalt klären. Wenn möglich ist würde ich die friedlichere Lösung, alles selber zu bezahlen in Betracht ziehen. Mit Zwang gegenüber anderen kann man nicht unbedingt einen guten Frieden erhalten.

Na, selbstverständlich.

[quote=„gelöscht, post:9, topic:9440214, full:true“]
Natürlich könnte auch der Eigentümer seine eigene Wohnung entweder von unten an der Kellerdecke oder von oben in der Wohnungen dämmen.
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Niemand darf am Gemeinschaftseigentum einfach mal so bauliche Veränderungen vornehmen und wie man eine Wohnung von oben dämmen können soll, mußt Du mir mal erklären. Wir reden hier von um die zehn Zentimeter Material. Da paßt keine Tür mehr - inkl. Wohnungs- und Balkon-/Terrassentüren und mal abgesehen von der praktischen Umsetzbarkeit sind wir hier wieder ratzfatz bei der baulichen Veränderung.

Gerade bei einer Dämmung hätte ich als Eigentümer ganz massiv etwas dagegen, wenn da einer einfach mal irgendetwas macht. Die Gefahr von Feuchteschäden und anderen Beeinträchtigungen am Gemeinschaftseigentum ist ganz erheblich. Insofern läßt man als ET-Gemeinschaft bei Bestand nur einen ran, der a) weiß, was er tut und bei dem b) auch etwas zu holen ist, wenn die Sache in die Grütze geht.

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Leider nicht viel. Die ENEV 2014 sieht zwar vor, daß Dächer bzw. Dachgeschoßwohnungen gedämmt sein müssen (und wie sehr), aber für Keller besteht die Pflicht für die Nachrüstung nur, wenn daran ohnehin umfangreiche Arbeiten vorgenommen werden.

Gruß
C.

Soweit bei beheizten Räumen Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, oder Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen der Tabelle 1 Zeile 5 einzuhalten. Dies ist auch anzuwenden, soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass
a) außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert werden,
b) Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden oder
c) Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/anlage_3.html

100% Zustimmung. Mit laienhafter Dämmung macht man eine Hypothek auf die Bausubstanz.
Ich denke es ging erst mal um die Kosten. Jemand der unterm Dach wohnt hat halt wenig Interesse in einen isolierten Keller zu investieren.

Verstand. Bei Verstand muß das natürlich heißen.

Warum eigentlich ?
Dämmung der Kellerdecke senkt die gesamten Heizkosten (genauer den Wärmebedarf) des Gebäudes. Und da sicherlich die Kosten nach Grund- und Verbrauchskosten auf alle umgelegt werden, dürfte man erwarten, auch die Heizkosten der Dachgeschossbewohner werden sinken.

Noch eins, der betroffene EG-Bewohner darf ohne Zustimmung die (Teil)Dämmung unter seiner Wohneinheit auch nicht bei voller Selbstfinanzierung vornehmen. Es erfordert auch hier die Zustimmung aller.

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Jeder zahlz seine eigenen Heizkosten (Gas).

Der o.g. Eigentümer der EG-Wohnung wirde aber gezwungen 6.500€ (davon 4.500 unvorhersehbare Kosten!) zur Renovierung des Daches (inkl. Dachfentern) zu zahlen.

Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten für die Wartung der Heizanlage. Und dieser sinkt nicht dadurch, dass das Haus besser gedämmt ist.
Der eigentliche Verbrauch pro Wohnung wird (hoffentlich) genau über Zähler erfasst.

Kenne ich, ich musste auch für Balkone mitbezahlen, die ich nicht habe. Anders herum wurden meine Dachfenster mitbezahlt.
Der Eigentümer muss das halt, ggf. aus eigener Tasche tragen und die Eigentümergemeinschaft um Genehmigung bitten, das zu tun. Wenn ein Experte der Baumaßnahme zustimmt, solle dem eigentlich nichts im Wege stehen, niemand entstehen Nachteile. Notorische Quertreiber vereiteln natürlich jeden Plan.
Eine Kellerdecke zu isolieren, kostet ja nicht die Welt.

Zunächst einmal hat man auf bestimmte Maßnahmen als Bewohnter bzw. Eigentümer einen Anspruch. Das beginnt ganz profan damit, daß man es nicht hinnehmen muß, wenn einem beim Fernsehen Regenwasser in die Chips tropft. Das betrifft aber auch den Anspruch die Dämmung des Daches gem. ENEV. Und nicht zuletzt, muß man alles mitbezahlen, was die ET-Versammlung beschließt.

Da bauliche Veränderungen einstimmig (bzw. einmütig) beschlossen werden müssen, gab es entweder einen solchen Beschluß, es war Gefahr im Verzuge (tropfendes Dach) oder der betreffende Bewohner hatte einen Anspruch auf die Baumaßnahme.

So oder so ist es halt eine Frage des Gemüts, ob man für eine Eigentümergemeinschaft taugt oder ob man besser ein Anwesen auf dem Lande mit 100.000 Quadratmetern Grundstück drumrum kauft, o daß man mit Nachbarn nicht in Berührung kommt.

ET-Gemeinschaften bedingen zwangsläufig, daß man nicht immer der Meinung der Mehrheit ist und da Beschlüsse meistens auch Geld kosten, wird man ebenso zwangsläufig in die Situation kommen, Geld direkt oder indirekt (d.h. über die Instandhaltungsrücklage) für etwas zu bezahlen, das man selbst nicht wollte und/oder wovon man nicht profitiert. Umgekehrt wird man die Gemeinschaft nicht immer davon überzeugen können, daß das eigene Anliegen vernünftig und beschließenswert ist.

Wer damit nicht umgehen kann, ist als Wohnungseigentümer ungeeignet und wird den Rest seines Bewohnerlebens anderen tierisch auf den Sack gehen und/oder sich selber das Leben schwer machen bzw. seine Gesundheit gefährden.

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Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, an dem ich darauf hinweisen möchte, daß es für alle Beteiligten und passiven Leser hilfreicher ist, wenn man von dem, über das man hier schreibt, echt Ahnung hat. Ich komme auf diesen Hinweis, weil § 7 Heizkostenverordnung ganz eklatant Deiner obenstehenden Aussage widerspricht und das nicht das erste mal ist, daß mir auffällt, daß es bei Deinen Antworten in qualitativer Hinsicht Luft nach oben gibt.

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