Zunächst einmal hat man auf bestimmte Maßnahmen als Bewohnter bzw. Eigentümer einen Anspruch. Das beginnt ganz profan damit, daß man es nicht hinnehmen muß, wenn einem beim Fernsehen Regenwasser in die Chips tropft. Das betrifft aber auch den Anspruch die Dämmung des Daches gem. ENEV. Und nicht zuletzt, muß man alles mitbezahlen, was die ET-Versammlung beschließt.
Da bauliche Veränderungen einstimmig (bzw. einmütig) beschlossen werden müssen, gab es entweder einen solchen Beschluß, es war Gefahr im Verzuge (tropfendes Dach) oder der betreffende Bewohner hatte einen Anspruch auf die Baumaßnahme.
So oder so ist es halt eine Frage des Gemüts, ob man für eine Eigentümergemeinschaft taugt oder ob man besser ein Anwesen auf dem Lande mit 100.000 Quadratmetern Grundstück drumrum kauft, o daß man mit Nachbarn nicht in Berührung kommt.
ET-Gemeinschaften bedingen zwangsläufig, daß man nicht immer der Meinung der Mehrheit ist und da Beschlüsse meistens auch Geld kosten, wird man ebenso zwangsläufig in die Situation kommen, Geld direkt oder indirekt (d.h. über die Instandhaltungsrücklage) für etwas zu bezahlen, das man selbst nicht wollte und/oder wovon man nicht profitiert. Umgekehrt wird man die Gemeinschaft nicht immer davon überzeugen können, daß das eigene Anliegen vernünftig und beschließenswert ist.
Wer damit nicht umgehen kann, ist als Wohnungseigentümer ungeeignet und wird den Rest seines Bewohnerlebens anderen tierisch auf den Sack gehen und/oder sich selber das Leben schwer machen bzw. seine Gesundheit gefährden.