Eigentümer verweigert Herausgabe / zerstört Sachen nach Räumung (Berliner Modell)

Hallo,

Familie X befand sich in einem langen Rechtsstreit mit dem Eigentümer eines Hof-Geländes und hat schließlich bei einer Räumungsklage verloren.
Es wurde nur das Schloss ausgetauscht und (nach dem Berliner Modell) einen Monat Zeit gegeben, die verbleibenden Sachen in den Besitz zu fordern. Da der Eigentümer schon eine Weile nicht erreichbar war, wurde schließlich per Gerichtsvollzieher ein Brief mit der Forderung zur Herausgabe der Sachen und um die Bitte der Nennung von Terminen dafür zugestellt. Der Eigentümer hat sich weiterhin nicht gemeldet, aber bereits einige Dinge auf dem Gelände zerstört. Das Innere der Wohnung blieb bisher verschont, mittlerweile ist allerdings der besagte Monat vergangen und dort ein Abfall-Container platziert worden. Da der Anwalt auch nur sehr schwer zu erreichen ist und auf die Anrufe und Mails zu dem Thema noch nicht geantwortet hat:

Was kann die Familie tun, um ihre Möbel zu erhalten, bevor sie widerrechtlich beschädigt und entsorgt werden?

LG

Zahlungsrückstände ausgleichen.

hmm - :unamused: hab ich das mit dem Zahlungsrückstand überlesen?
selbst wenn, glaube ich nicht, dass der Vermieter fremdes Eigentum einfach zerstören darf.

ICH würde zu meinem Anwalt gehen und dann mit Klage drohen bzw. klagen.
Wenn mein Anwalt nicht zu erreichen ist: anderen suchen.

Das hat er doch schon hinter sich.

Und das:

ist jetzt auch schon etwas spät, oder?