Demnächst halten wir als Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus (4 Wohneinheiten) unsere jährliche Versammlung ab. Unter Umständen wird der Ehemann einer Eigentümerin als ihr Bevollmächtigter teilnehmen wollen. Er selbst ist nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Wir übrigen Eigentümer haben begründete Vorbehalte gegen seine Person. Es laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn, die aus einer Anzeige der Eigentümergemeinschaft gegen ihn resultieren; zudem läuft ein zivilrechtliches Verfahren gegen ihn.
Das Verhältnis ist nun also nachhaltig gestört, es besteht keinerlei Vertrauensbasis mehr. Deswegen möchten wir ihn per Mehrheitsbeschluss als Bevollmächtigten von der Eigentümerversammlung ausschließen, sofern er dort überhaupt auftauchen sollte.
Reichen diese Gründe wohl aus, ihn wirksam von der Versammlung auszuschließen? Wir möchten auf jeden Fall verhindern, dass wegen Nichtigkeit dieses Ausschlusses sämtliche Beschlüsse angefochten werden. Allerdings würde seine Teilnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abstimmungsergebnisse nicht verändern, da zwischen den übrigen Eigentümern eigentlich in allen Punkten Einigkeit besteht. Keiner der anstehenden Beschlüsse muss zwingend einstimmig von allen Eigentümern gefasst werden.