Hallo
Ich arbeite freiberuflich als technische Zeichnerin im Bereich der Baunebenbranche, d.h. ich ergänze quasi bestehende Architektenzeichnungen digital um die Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro nach Vorgaben.
Somit habe ich sicher kein Urheberrecht, weil es nicht meine „Schöpfung“ , also mein geistiges Eigentum ist, da ich ja wesentlich auch nach Vorgabe von Ingenieuren zeichne, dennoch möchte ich mich gerne besser absichern und meine Rechte sichern, wenn ein Auftraggeber mal wieder nicht bezahlt.
Ich liefere in der Regel digitale Dateien an meinen Auftraggeber und die Pauserei, die die Pläne dann vervielfältigt und der AG dann weiterverteilt (Dateien und Papier) .
Ich möchte nun unter meine Rechungen einen Passus setzen alá
„Die gelieferten Dateien und Zeichnungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum, die Vervielfältigung und Weitergabe ist unzulässig.“, bin mir aber unsicher, wie die Rechtslage dazu genau aussieht und wie eine korrekte Formulierung lauten sollte.
Wär schön, hier Hilfe dazu zu bekommen,
Vielen Dank,
Gruß chicci