Eigentumsanteil am etlichen Einfamilienhaus

Guten Tag, die Eltern versprechen der Tochter, ihr als Gegenleistung für eine Gefälligkeit, einen Eigentumsanteil in das Grundbuch eines Einfamilienhauses (Wert vielleicht ca. 300000€) eintragen zu lassen. Nach einiger Zeit, nach der Bitte um Umsetzung dieser Vereinbarung, kommt heraus, dass auf diese Immobilie noch ein Darlehen läuft und diese mit ca. 40.000 € belastet ist. Um die Tochter nicht mit dieser Schuld zu belasten, zögern die Eltern nun.
Wären mit dieser Eintragung unbedingt finanzielle Verpflichtungen für die Tochter entstanden?
Welchen rechtlichen Vorteil könnte ein Eintrag in das Grundbuch für die Tochter haben?
Sehr allgemein gefragt: ist es aus Sicht der Tochter sinnvoll, dennoch einen Eintrag in das Grundbuch zu erwirken?
Herzlichen Dank für die Antworten.

300000€) eintragen zu lassen. Nach einiger Zeit, nach der
Bitte um Umsetzung dieser Vereinbarung, kommt heraus, dass auf
diese Immobilie noch ein Darlehen läuft und diese mit ca.
40.000 € belastet ist.

Und das wußten die eltern nicht ? Wer ist denn der Darlehensnehmer ?

Wären mit dieser Eintragung unbedingt finanzielle Verpflichtungen für die Tochter entstanden?

Mit derEintragung ins Grundbuch wird die Tochter (Mit)Sicherungsgeber, nicht aber Kreditnehmer.

Welchen rechtlichen Vorteil könnte ein Eintrag in das Grundbuch für die Tochter haben?

Sie wird jetzt schon Miteigentümerin der Immobilie, nicht erst mit dem Ableben der Eltern.

Sehr allgemein gefragt: ist es aus Sicht der Tochter sinnvoll, dennoch einen Eintrag in das Grundbuch zu erwirken?

Das kann man aus der Ferne nicht benatowrten, dazu bediarf es weiterer Einzelheiten.

Um die Tochter nicht mit dieser Schuld
zu belasten, zögern die Eltern nun.

Meiner Meinung nach sollten die Eltern nun, wenn die Tochter die gewünschte Gefälligkeit erbracht hat, auch ihren Teil der Abmachung umsetzen und nicht weiter zögern.
Die jetzigen Anteile am Haus sind vermutlich 50/50 und nachher dann 33,3/33,3/33,3. Ein praktischer Vorteil entsteht der Tochter dadurch erstmal nicht, ist eher eine rein psychologische Sache.
Evtl. kann mit dem Vorgang eines Tages etwas Erbsteuer gespart werden, aber auch dann werden immer noch 66,6 % des Hauses geerbt.

Ein praktischer Vorteil entsteht der
Tochter dadurch erstmal nicht, ist eher eine rein
psychologische Sache.

verstehe ich nicht. die tochter bekommt doch hier einen anteil des objektes überschrieben und hat damit auch das recht der fruchtziehung mit allen konsquenzen…

gruß inder