Als Käufer tritt die eine Person auf, welche das Alleineigentum erhalten soll. Für die andere Person wird (in Abteilung II des Grundbuchs) ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB oder ein Wohnrecht nach §1090 eingetragen. Die Miteintragung der Bedingungen ist wichtig wie Unentgeltlichkeit, Beheizung, Unterhaltung wer ? Allein- oder Mitnutzung der Freifläche usw. usf.!
Über die Geldsumme kann eine Hypothek eingetragen werden. Der Notar berät Sie über die Texte.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so kann ich das Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch fixieren lassen.
Wie sieht es mit der Geldsumme aus, die nach
x - Jahren gezahlt werden soll. Kann die Festlegung der Summe auch im Rahmen des Grundbuchs erfolgen. Oder ist dafür ein separates notarielles Dokument von Nöten?
Das W.recht ist in einem Vertrag und zumindest in einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung genau zu fixieren und zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. Die Geldsumme und die Bedingungen dazu werden üblicherweise in einer notariellen Schuldurkunde fixiert und -wie oben- die Hypothek oder Grundschuld dazu bewilligt und beantragt. Die letztere Urkunde ist einiges kostengünstiger. Die notarielle Gebühr liegt zwischen 14 (bei Selbst-Entwurf u. notarieller Unterschr.beglaubigung) und 54 Euro (bei Beurkundung der Schuldurkunde mit Vollstreckungsunterwerfung nebst Antrag) -jeweils netto- bei einem Betrag von 10 Tausend Euro. Das Grundbuchamt erhält 54 Euro. Das W.recht kostet extra; kommt aber dann billiger, wenn beide Rechte zusammen in einer Urkunde fixiert werden.
Es wird quasi die Eintragung eines Schuldscheines in das
Grundbuch benötigt. Ist das möglich und wenn ja kostspielig?
Jetzt bin ich ein absoluter Laie was das angeht.
Wie muss ich mir das also Normal-Mensch vorstellen.
Ich lasse die Grundbucheintragung vornehmen und
lasse „Wohnrecht auf Lebenszeit“ und „Schuldschein“ in Auftrag geben … oder wie muss ich mir das im Detail vorstellen.
Ja, Sie geben dem Notar den Auftrag mit allen Details. Er fertigt die Texte bzw. Urkunden und beantragt letztlich die Eintragungen. Ein Laie wird kaum in der Lage sein, die Fakten und Eventualitäten richtig und streßfest in die Texte einzuarbeiten.
Guten Tag! Wohnrecht, sowie Nießbrauch muß ins Grundbuchamt. Damit ergibt sich auch eine Aufteilung des Hauses durch Architekt, Baurechtsamt und Notar. Die Summe mit Darlehensvertrag absichern. Sinnvoll ist hier eine Rechtsanwalt, der die Verträge bis ins kleinste Datail der Wünsche beider Seiten Hieb- und Stichfest niederlegt. MfG reschif