Hallo Mitstreiter,
mich beschäftigt folgendes Problem:
mal angenommen es gibt einen schuldner S. Ein leerstehendes MFH steht in Alleineigentum des S, produziert nur Kosten, Grundschuld bei 400% des VkW, also keine Chance, die Bank zu bedienen. S hat sich in der GS-Bestellungsurkunde der pers. Haftung in sein gesamtes Vermögen unterworfen.
S macht eine PrivatInso -> aber: IVerw gibt das MFH frei. Verfügungsbefugnis über MFH nun wieder beim S und damit auch alle laufenden Kosten. Weil somit parallel zum IVerf neue Schulden anwachsen, will S das MFH loswerden.
Lösung?
Eigentumsaufgabe? also einfach zum Not. und diese erklären? dürfte ja an sich oW gehen.
aber: was passiert mit der Grundschulbestellungsurkunde, in der sich der S auch dingl. der vollen pers. Haftung unterworfen hat???
Gibt er diese mit dem Eigentum auch auf? eigentlich doch nicht, oder? zwar können keine Kosten mehr für S aus dem MFH erwachsen, der GS-Gläubiger könnte doch aber weiterhin aus der GS-Bestellungsurkunde gg. den S vollstrecken? oder? oder wird S auch bzgl. dieser Haftungsunterwerfung restschuldbefreit?
an sich: auch wenn dem S RSB erteilt wird, könnte die Bank weiter aus der GS gg. ihn vollstrecken, da abstrakt.
wenn dem so ist, wie kommt S jemals von der Bank los??? sollte dies so sein, ist ja das ganze IV für die Katz…
weiß einer Rat?