stellen wir uns folgendes vor.
Eine öffentliche Einrichtung (in NW, wenn von Belang und eine Landeseinrichtung) trennt sich von alten, abgeschriebenen Gerätschaften und Gegenständen, die entsorgt werden sollen.
Mitarbeiter der Einrichtung stellen diese Gegenstände in Plattformen ein, in denen sie auch verkauft werden.
Das Geld geht auf das Konto eines (gemeinnützigen) Fördervereins einer Unterorganisation dieser Einrichtung. Die Gegenstände wurden zuvor von dieser Unterorganisation genutzt.
Kann man daraus eine Straftat ableiten?
Die Mitarbeiter hatte außer Arbeit (die sie in ihrer Freizeit erbrachte) nichts davon.
Diese Frage ist doch ein alter Hut.
Wenn man was zum Wegschmeißen gibt, dann gibt man es zum aus-dem-Verkehr-ziehen und nicht zum wieder-in-den-Verkehr-bringen.
Ist in jedem Wertstoffhof so, aus dem Weggeschmissenen darfst du nichts rausklauen.
Das ist tatsächlich ein alter Hut, aber hier hat doch wohl eine Dereliktion stattgefunden. Der ursprüngliche Eigentümer sagt zu seinen Mitarbeitern: „Weg mit dem Zeug, ich will’s nicht mehr haben.“ Daraus kann man eine Aufgabe des Eigentums ableiten. Es hat auch offensichtlich noch keine Übereignung an einen Entsorger stattgefunden, sodass die Sachen mE für eine logische Sekunde herrenlos waren, bis die Mitarbeiter sie sich angeeignet hatten.
Diese Frage ist doch ein alter Hut.
Wenn man was zum Wegschmeißen gibt, dann gibt man es zum
aus-dem-Verkehr-ziehen und nicht zum
wieder-in-den-Verkehr-bringen.
Ist das so? War da nicht was mit ‚Eigentumsaufgabe‘, ‚herrenlos‘ und so?
Ist in jedem Wertstoffhof so, aus dem Weggeschmissenen darfst
du nichts rausklauen.
Die Rede war von „trennt sich von“ und „die entsorgt werden sollen“. Klar läßt diese Ausdrucksweise Interpretationsspielraum (wer will was für eine Entsorgung?).
Aber wenn es gehießen hätte, „überläßt“ und „zur Nachnutzung“, dann hätte man wohl kaum diese Frage hier eingestellt.
Die Rede war von „trennt sich von“ und „die entsorgt werden
sollen“.
Und genau aus dieser Formulierung habe ich geschlossen, dass es sich wohl um eine Eigentumsaufgabe gehandelt haben mag. Jemand sagt zu seinem Untergebenen: „Schaffe es weg, wir wollen es nicht mehr haben“ und der Untergebene versteht mE zu Recht: „Was damit geschieht, ist mir egal.“
Klar läßt diese Ausdrucksweise
Interpretationsspielraum
Davon lebt ja das Recht: Im Kern geht es in den meisten Fällen um die Auslegung von Willenserklärungen. Hier halte ich beide Möglichkeiten durchaus für vertretbar. Im produzierenden Gewerbe zB hat der Arbeitgeber natürlich ein vitales Interesse daran, dass die Mitarbeiter keinen zweiten Markt mit Ausschussware eröffnen.
(wer will was für eine Entsorgung?).
Nun ja, früher hat man schon mal was dafür bekommen. Im Zivildienst habe ich LKW-weise Aluminiumschalen vom „Essen auf Rädern“ zu einem Entsorger gekarrt und dafür kassiert.