Der Ehemann kauft von seinem alleinigen Vermögen eine Eigentumswohnung.
Laut Zugewinngemeinschaft behält er auch alle Rechte.
Was passiert mit dem ersparten gemeinsamen Vermögen, wenn es für reparatur und Instandhaltung oder urlaub genutzt wird ?
Ist es aufgebraucht und die Ehefreu hat kein Eigentumsrecht an der Immobilie?
Das Ersparte wird im Ehelichen Einvernehmen aufgebraucht. (als Rücklage für die Familie)
Wenn es allerdings in die Immobilie investiert werden würde, dann hätte die Frau auch ein Recht im Grundbuch zu stehen.- oder ?
Der Ehemann möchte und kann die Immobilie aus seinem Vorehelichen Ersparten bezahlen und will somit auch alleiniger Besitzer sein… (es muss kein Kredit aufgenommen werden)
Ist ein Eintrag im Grundbuch für die Ehefrau dann trozdem möglich? – mit dem Vermerk dass der Kaufpreis allein vom Mann bezahlt wurde ?
Welche Rechte und somit Sicherheiten bleiben der Ehefrau ???.. sie ist momentan Zuhause und kümmert sich um Kind und Haushalt.
Die Immobilie muss ja auch Instand gehalten werden, das wiederum passiert in der Ehe und mit den gemeinsamen finanziellen Mitteln.
Bedanke mich jetzt schon für die Antwort, Danke an das Forum!
Danke für die Anmerkung. Will nur sehen ob es Erfahrungen oder Meinungen gibt, für so wichtige Entscheidungen muss man letztendlich sich professionell beraten lassen .
Gruß, Kessilee
ok. meine MEINUNG: ob der ehepartner im grundbuch steht, ist bei der frage der vermögensaufteilung ohne belang. es geht nur darum, was wem vorher gehörte und was während der ehe dazu kam. wobei nicht alles, was während der ehe dazukommt, auch ins gemeinsame töpfchen fällt - eine erbschaft zum beispiel nicht.