Eigentumsfrage

hallo, ein x kauft bei y ein auto übers internet. der kauf wird durch fax bestätigt und das geld von x an y überwiesen. das auto steht bei y in der garage, wird aber nicht abgeholt, trotz mehrmaliger Bitten.
1 jahr nach dem kauf muss y umziehen und hat zu der neuen wohnung keine garage. Vom käufer hat er auch schon 8 monate nichts gehört. da er nicht weiss was er mit dem auto anstellen soll,keine passende garage mehr dafür bereitsteht und er die alte wohnung und garage räumen muss, entschliesst er sich das auto für einen spottpreis (hälfte vom kaufpreis zwischen x und y)kurzfristig an einen Dritten zu veräussern, was er auch macht. ein halbes jahr nach dem umzug (1,5 Jahre nach dem Kauf) ruft x den y an und möchte das auto etwas verspätet abholen. y erklärt ihm den sachverhalt und teilt ihm mit dass er gezwungen war das auto wegzugeben. x möchte sein geld zurück. wie ist die gesetzeslage?

Danke und gruss Milan

hallo, ein x kauft bei y ein auto übers internet. der kauf
wird durch fax bestätigt und das geld von x an y überwiesen.
das auto steht bei y in der garage, wird aber nicht abgeholt,
trotz mehrmaliger Bitten.

Das Auto dürfte somit Eigentum von X sein.

1 jahr nach dem kauf muss y umziehen und hat zu der neuen
wohnung keine garage. Vom käufer hat er auch schon 8 monate
nichts gehört. da er nicht weiss was er mit dem auto anstellen
soll,keine passende garage mehr dafür bereitsteht und er die
alte wohnung und garage räumen muss, entschliesst er sich das
auto für einen spottpreis (hälfte vom kaufpreis zwischen x und
y)kurzfristig an einen Dritten zu veräussern, was er auch
macht. ein halbes jahr nach dem umzug (1,5 Jahre nach dem
Kauf) ruft x den y an und möchte das auto etwas verspätet
abholen. y erklärt ihm den sachverhalt und teilt ihm mit dass
er gezwungen war das auto wegzugeben. x möchte sein geld
zurück. wie ist die gesetzeslage?

Hat Y denn X nachweislich, also schriftlich oder unter Zeugen aufgefordert, das Fahrzeug abzuholen und eine Frist gesetzt?

Danke und gruss Milan

Anstatt das Fahrzeug zu verkaufen, hätte Y besser X mitteilen sollen, dass er das Fahrzeug kostenpflichtig irgendwo einlagert und X die Kosten in Rechnng stellt.

Ich sehe es so, als wenn ich unberechtigt irgendwo auf einem Grundstück parke. Dann darf der Grundstückseigentümer das Fahrzeug ja auch entfernen lassen, aber nicht einfach verkaufen.

M.E. kann X Schadenersatz fordern, wobei der Fahrzeugwert nach 1,5 Jahren Standzeit einiges niedriger sein dürfte, als zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Ähnliche Probleme treten, meist aber mit kleineren Sachen, bei Ebay-Käufen auf. Käufer kauft etwas und teilt Adresse nicht mit oder kauft Artikel zur Selbstabholung und holt dann nicht ab.

Grüße

Holygrail

Das Auto dürfte somit Eigentum von X sein.

Falsch, § 929 BGB.

Hat Y denn X nachweislich, also schriftlich oder unter Zeugen
aufgefordert, das Fahrzeug abzuholen und eine Frist gesetzt?

Und was, wenn ja, und was, wenn nicht?

Ich sehe es so, als wenn ich unberechtigt irgendwo auf einem
Grundstück parke.

Tut aber keiner.

Dann darf der Grundstückseigentümer das
Fahrzeug ja auch entfernen lassen, aber nicht einfach
verkaufen.

Da sieht man mal, was für ein Rattenschwanz an nur einer falschen Überlegung hängen kann.

Levay

Hallo,

Das Auto dürfte somit Eigentum von X sein.

Falsch, § 929 BGB.

das bedeutet demnach, X ist nicht der Eigentümer, sondern immer noch Y. Der Kaufvertrag wurde nicht erfüllt, Y muss X das Geld zurückgeben, aber X ist evt. schadensersatzpflichtig, weil das Fahrzeug jetzt für einen geringeren Preis verkauft werden musste und ggf. wegen der unbenutzbaren Garage. Voraussetzung ist, dass X nachweislich in Annahmeverzug gesetzt wurde.
Stimmt das so oder habe ich jetzt Unsinn geschrieben?
Gruß
loderunner (ianal)